Parlamentarisches Kontrollgremium : Linken-Abgeordneter muss draußen bleiben
Nach dem Bruch der Linksfraktion klagte André Hahn gegen seinen "Ausschluss" aus dem Geheimdienstgremium. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage nun verworfen.
Der Linken-Abgeordnete André Hahn ist mit einem Antrag beim Bundesverfassungsgericht gegen seinen "Ausschluss" aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) gescheitert. Das Gericht verwarf den Antrag im Hauptsachverfahren als "unzulässig", wie es am Dienstag mitteilte. Das geheim tagende PKGr ist für die Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes, des Verfassungsschutzes und des Militärischen Abschirmdienstes zuständig.
Hintergrund des Rechtsstreits ist der Verlust des Fraktionsstatus der Linken nach der Abspaltung der Abgeordneten des Bündnisses Sahra Wagenknecht im November 2023. In der Folge war Hahn, der dem PKGr bis dato angehörte, nicht mehr zu Sitzungen des Gremiums eingeladen worden. Dies wurde damit begründet, dass der Abgeordnete durch Auflösung der Fraktion seine Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium verloren habe, so das Gericht. Hahn argumentierte im Gegenzug, dass dadurch eine "eindeutig persönliche Wahl durch das Plenum des Bundestages de facto für ungültig erklärt worden ist" und er in seinen Abgeordnetenrechten verletzt worden sei.
Gericht vermisst ausführliche Begründung der Klage
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Bereits im Februar 2024 hatte das Gericht einen mit der Organklage verbundenen Antrag auf einstweilige Anordnung verworfen und darauf verwiesen, dass Hahn die behauptete Rechtsverletzung "nicht substantiiert" aufgezeigt habe. Mit derselben Begründung hat das Gericht nun den Antrag im Hauptsachverfahren verworfen. Hahn habe insbesondere nicht dargelegt, "ob und inwieweit seine Mitgliedschaft in dem Parlamentarischen Kontrollgremium Teil derjenigen Rechte ist, die aus seinem durch Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz gewährleisteten Abgeordnetenstatus fließen", führten die Richterinnen und Richter aus. Erst nach Ablauf der Organklagefrist habe der Abgeordnete weiter vorgetragen, dass die Verletzung "offenkundig" sei.
Noch offen ist ein weiteres Organstreitverfahren, das aus dem Auseinanderbrechen der Linksfraktion resultiert. Dabei geht es um die Zahl der Kleinen Anfragen, die die Gruppe pro Monat stellen darf. Der Bundestag hatte seinerzeit beschlossen, die Zahl auf zehn zu begrenzen. Die Linke lehnt eine Beschränkung ab. Bis zur Entscheidung des Verfahrens ist die Begrenzung ausgesetzt.
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