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Nach der Einigung im Sommer legen Ampel und Union nun zwei Gesetzentwürfe vor. Wesentliche Strukturmerkmale des Gerichts sollen in der Verfassung verankert werden.
Die Wahl von Verfassungsrichtern wird immer wieder als intransparent kritisiert. Beteiligte entgegnen, genau das sichere die hohe Akzeptanz des Gerichts.
Wesentliche Regelungen zum Bundesverfassungsgericht sollen im Grundgesetz verankert werden. Darauf haben sich Union und Koalition nach langer Debatte geeinigt.