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Cookie-Verwaltung neu gedacht : Kommt das Ende der Cookie-Banner-Flut?

Der Bundestag hat einer Verordnung zugestimmt, die Internetnutzern eine einfachere Verwaltung von Cookie-Einwilligungen ermöglichen soll. Die Opposition hat Zweifel.

18.10.2024
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2 Min

Die Bundesregierung will das Surferlebnis für Internetnutzer verbessern und eine Alternative zu den vielen Einzelentscheidungen bei Cookie-Einwilligungsbannern auf Webseiten ermöglichen. Die entsprechende Verordnung nach Paragraf 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation“ in der Ausschussfassung nahm der Bundestag am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die von Union und AfD an.

Foto: picture alliance / dpa-tmn | Catherine Waibel

Das Ziel ist klar, die Umsetzung noch nicht: Nutzer sollen künftig nicht immer wieder in die Verwendung von Cookies einwilligen müssen, sondern ihre Entscheidungen dauerhaft hinterlegen können.

Ziel der Verordnung sei es, anerkannte Dienste zu schaffen, die Entscheidungen von Nutzern über eine Einwilligung oder Nicht-Einwilligung gegenüber einem Anbieter verwalten und diese so entlasten, hatte Digital-Staatssekretärin Daniela Kluckert (FDP) am Mittwoch im Digitalausschuss erläutert. Nutzer sollen so ein transparentes Werkzeug erhalten, mit dem sie ihre Entscheidungen jederzeit nachvollziehen und überprüfen können. „Wir wollen Vorbild sein für ein nutzerfreundliches Internet“, erläuterte Kluckert die Initiative aus dem BMDV weiter.

Union: Einwilligungsmanager sind für Webseiten-Anbieter nicht verpflichtend

Hintergrund ist das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, das die Schaffung anerkannter Dienste zur Einwilligungsverwaltung vorsieht. Allerdings auf freiwilliger Basis - für die Webseiten, aber auch für Nutzer. "Wir ermöglichen, dass solche Dienste entstehen können, schreiben das aber nicht vor", sagte Kluckert. Sie gehe aber davon aus, dass sich daraus ein Ökosystem entwickeln werde. Innerhalb von zwei Jahren soll es eine Evaluierung der Wirksamkeit der Regelungen geben. Geprüft werden soll etwa, ob Freiwilligkeit ausreiche und wie die Marktentwicklung verlaufe. 

Von Seiten der Oppositionsfraktionen wurde zum einen der Aufwand in Frage gestellt, zum anderen wurde bezweifelt, wer ein Interesse daran haben könnte, einen solchen Einwilligungsdienst zu entwickeln. “Der große Wurf für Nutzer und Diensteanbieter bleibt aus”, monierte Digitalpolitiker Markus Reichel (CDU) in der Debatte im Plenum, sodass sich für Nutzer am Status Quo nicht viel ändere. Er kritisierte, dass die Einwilligungsmanager für Anbieter von Webseiten nicht verpflichtend seien.

Datenschutzbeauftragte soll Anerkennungsverfahren durchführen

Das Verfahren der Anerkennung soll durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durchgeführt werden. Unter anderem erforderlich sei für die Anerkennung, dass „kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Einwilligung der Endnutzer und an den verwalteten Daten“ vorliege und der Anbieter „rechtlich und organisatorisch unabhängig von Unternehmen“ sei, die ein solches Interesse haben könnten, heißt es im Verordnungsentwurf. Für Nutzer wie für Anbieter soll die Anerkennung unter anderem einen Anreiz bieten, das Vertrauen in ein rechtssicheres Verfahren zu stärken.

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