Update für das OZG : Nächster Schritt auf dem Weg zum digitalen Amt?
Die Ampel erhöht mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 den Druck auf die Umsetzung digitaler Verwaltungsdienstleistungen –ab 2028 sollen Bürger ihr Recht einklagen können.
Mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 sollen digitale Verwaltungsleistungen des Bundes ab dem Jahr 2028 bei Verwaltungsgerichten einklagbar werden.
Das Onlinezugangsgesetz bekommt ein Update: Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen von Union und AfD hat der Bundestag am Freitag den Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung in geänderter Fassung angenommen. Damit gibt es zwar keinen großen Strategiewechsel bei den Bemühungen um die Digitalisierung der Verwaltung, bei der Deutschland geltendem Recht hinterherhinkt, wohl aber einige Neuerungen, die seit langem gefordert wurden: mehr Standardisierung, Open Source-Lösungen und ein einklagbarer individueller Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen.
Das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG) hatte Bund, Länder und Kommunen eigentlich verpflichtet, 581 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 online anzubieten. Bereitgestellt hatte der Bund dafür 3,5 Milliarden Euro. Ende 2023 waren nach Angaben des Verbraucherportals Verivox jedoch nur 81 der OZG-Leistungen vollständig online nutzbar, 96 teilweise online abrufbar und 404 Leistungen nicht digitalisiert. Im Mai 2023 hatte die Koalition 16 häufig genutzte Verwaltungsleistungen, wie etwa die Ummeldung des Wohnsitzes, die Energiepreispauschale für Studierende oder das Beantragen des Personalausweises als "Fokusleistungen" priorisiert, um diese vorrangig zu digitalisieren.
Opposition kritisiert: Ambitionslos, zu spät, zu unverbindlich
In der Debatte verwiesen Redner der Opposition darauf, dass das Gesetz viel zu spät komme. Die Ampel habe nichts aus den Erfahrungen mit dem OZG 1.0 gelernt, dem Update fehle es an Ambition und Verbindlichkeit, kritisierte Nadine Schön (CDU), ihr Fraktionskollege Reinhard Brandl (CSU) verwies auf die fehlende Einbindung der Akteure, die die Umsetzung betreffe. Auch Barbara Benkstein (AfD) sagte, die Novelle sei "nicht der große Wurf." Die Ampel sei zudem nicht in der Lage, den Rechtsanspruch umzusetzen.
Misbah Khan (Grüne) sprach hingegen von einem "Meilenstein" für das digitale Deutschland, das bald Realität werde. Volker Redder (FDP) nannte die Novelle "das beste Gesetz seit 30 Jahren", was die Digitalisierung der Verwaltung angehe. Johann Saathoff (SPD), Parlamentarische Innen-Staatssekretär, sprach von einem der größten Verwaltungs-Modernisierungsprojekte des Jahrhunderts. Der Druck auf die Umsetzung digitaler Verwaltungsleistungen werde nun erhöht.
Mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 sollen digitale Verwaltungsleistungen des Bundes ab dem Jahr 2028 bei Verwaltungsgerichten einklagbar werden, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Das betrifft etwa die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Rentenkassen, aber auch Auskünfte aus dem Flensburger Punkteregister. Schadensersatzansprüche sollen dabei ausgeschlossen sein. Der Anspruch sei auf den elektronischen Zugang des Nutzers zur jeweiligen Verwaltungsleistung beschränkt und begründe keinen Anspruch auf eine vollständige elektronische Abwicklung, heißt es in der Vorlage weiter. Der Anspruch soll zudem nicht für Verwaltungsleistungen gelten, deren elektronisches Angebot wirtschaftlich unzumutbar ist.
Die Papier-Unterschrift soll entfallen
Das Innenministerium soll zwei Jahre Zeit bekommen, um Standards und Schnittstellen für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen festzulegen, etwa Architekturvorgaben, Qualitätsanforderungen und Interoperabilitätsstandards. Vorrangig sollen dabei Open Source-Lösungen zum Einsatz kommen. Außerdem soll ein "Datenschutzcockpit" eingeführt werden, das Bürgern Kontrolle über ihre Daten ermöglicht.
Auf dem Weg zum digitalen Amt soll zudem die sogenannte "Schriftformerfordernis" - dass die Unterschrift auf Papier erfolgen muss - abgeschafft werden. Um die Bund-ID einfacher nutzbar zu machen, sollen sich Bürger künftig - ähnlich wie beim Onlinebanking - nur zu Beginn mit dem elektronischen Personalausweis identifizieren müssen. Danach soll eine einfache Anmeldung mit biometrischen Merkmalen ausreichen. Bislang muss man bei jeder Anmeldung mit dem ePerso identifiziert werden. Zudem soll die Kommunikation über das Postfach der ID Ende-zu-Ende verschlüsselt werden. Auch die Bezahlung von Dokumenten und Dienstleistungen soll online möglich werden.