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Schöne Winterlandschaft, steigende Heizkosten: Ein höherer CO2-Preis belastet nicht nur Autofahrer, sondern auch alle, die mit Öl und Erdgas heizen.

Haushaltsfinanzierungsgesetz : Heizen und Tanken werden teurer

Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz legt die Ampelkoalition erste Maßnahmen für 2024 fest, darunter steigende CO2-Preise.

15.12.2023
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5 Min

Noch wissen die Bürger nicht genau, welche Rechnung ihnen die Ampel-Koalition am Ende für das Jahr 2024 präsentieren wird. Klar ist aber schon jetzt: Autofahrer müssen noch stärker steigende Spritpreise erwarten, Besitzer von Gas- und Ölheizungen höhere Heizkosten. Beim Tanken und Heizen werden die Bürger spüren, dass der nationale CO2-Preis nochmal etwas stärker steigen soll, als bisher von der Ampel geplant, wenngleich nicht stärker, als von der Vorgängerregierung unter Angela Merkel (CDU) vorgesehen.

Stichtag dafür ist der 30. März 2024. Das vorhandene Vermögen soll in den Bundeshaushalt 2024 fließen. Für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) werden als Zweck neben dem Klimaschutz auch ausdrücklich die Mikroelektronik und die Schiene genannt. Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz verbunden sind ferner neue Regelungen bei den Steuerzuschüssen zur Renten- und Pflegeversicherung. 


„Preise sollen die ökologische Wahrheit sagen.“
Sven Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen)

"Preise sollen die ökologische Wahrheit sagen", rechtfertigte Sven Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) den Schritt. Es gehe darum, Marktverzerrungen zu verhindern. Mit den Einnahmen aus den höheren CO2-Preisen könnte die Entlastung der Bürger an anderer Stelle finanziert werden, erklärte Kindler und verwies auf die Abschaffung der EEG-Umlage. Diese Förderung der erneuerbaren Energien mussten die Stromkunden zuvor über einen Aufschlag auf die Strompreise finanzieren. Auch an der Senkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum hält die Ampel-Koalition im Haushaltsfinanzierungsgesetz fest. Den Bundeshaushalt dürfte das mit 3,25 Milliarden Euro belasten.

Für das Jahr 2023 wurde nachträglich die Schuldenbremse ausgesetzt

Der höhere CO2-Preis ist beschlossene Sache. Zusammen mit anderen Maßnahmen ist der Anstieg im Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 geregelt, das der Bundestag zum Ende der Sitzungswoche am Freitag, 15. Dezember, zusammen mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2023  mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Opposition verabschiedet hat. Ebenso beschlossen wurde nachträglich für das Jahr 2023 unter Berufung auf eine Notlage, die Schuldenbremse des Grundgesetzes auszusetzen, um mehr Schulden aufnehmen zu können, als von der Verfassung vorgesehen ist.

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Bis zuletzt hatte die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Änderungen am Haushaltsfinanzierungsgesetz vorgenommen. Es regelt nun einen Teil des Sparpakets, mit dem die Regierungskoalition die Haushaltslücke von insgesamt 30 Milliarden Euro im kommenden Jahr schließen will, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) aufgerissen hat.

Der Bundeshaushalt 2024 soll bis Februar verabschiedet werden

Vorschläge wie eine Plastik- oder Kerosinsteuer, die Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) und Finanzminister Christian Lindner (FDP), in ihrem Pressestatement gemacht haben, könnten erst mit dem Bundeshaushalt 2024 verabschiedet werden. Die Ampel-Koalition will diesen bis zum 2. Februar im Bundestag und im Bundesrat zu beschließen. Für den 11. Januar hat der Haushaltsausschuss eine öffentliche Expertenanhörung angesetzt. Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses soll am 18. Januar stattfinden. Dort werden die Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen dann letzte Einzelentscheidungen fällen, wohin Gelder fließen, wohin nicht, und den Haushalt final festzurren.

Direkte Steuern sollen nicht erhöht werden

Was bisher klar ist: Die Ampel-Parteien wollen keine direkten Steuern erhöhen, wie die Einkommenssteuer. Ihr Sparpaket besteht aus der Kürzung von Ausgaben und steigenden indirekten Steuern, wie eben der CO2-Steuer oder der Plastiksteuer.

Dabei gilt: Hätte die Ampel-Koalition infolge der Energiepreiskrise 2022 den Anstieg des CO2-Preises nicht ausgesetzt, der für den Ausstoß des Klimagases anfällt, läge dieser bereits heute höher. Konkret: Derzeit muss die Mineral- und Erdgasindustrie für jede Tonne CO2, die durch das Verbrennen der fossilen Energieträger anfällt, 30 Euro bezahlen, was sie auf die Endpreise für die Verbraucher umlegt. Die Große Koalition hatte festgelegt, dass dieser Preis 2024 auf 45 Euro steigen soll, 2025 auf 55 Euro. Diesen Anstiegspfad hatte die Ampel-Koalition auf zunächst 35, dann 40 Euro für 2024 und 50 Euro für 2025 reduzieren wollen, wovon sie jetzt angesichts der Haushaltslage wieder Abstand nimmt. Für Autofahrer beispielsweise bedeutet dies, dass Sprit nochmal um einige Cent teurer werden wird.

"You can't allways get what you want" - alle haben Zugeständnisse gemacht

Dass jede Koalitionsfraktion beim Haushaltsfinanzierungsgesetz Zugeständnisse machen musste, erklärte Otto Fricke, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, mit einem Zitat der Rockband Rolling Stones: "You can't allways get what you want", man bekommt nicht immer alles, was man will. Fricke betonte, dass die Ampelkoalition nun die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetze. "Das ist die Aufgabe, die wir haben, und die nehmen wir heute auch wahr." Beim Thema CO2-Preis verwies Fricke auf den seinerzeit von der Großen Koalition beschlossenen Steigerungspfad. Er merkte auch an, dass die Union in ihrem neuen Grundsatzprogramm höhere CO2-Preise befürworte.


„Den Ausgleich, das Klimageld, nehmen Sie nicht vor. Das wäre sozial. “
Mathias Middelberg (CDU)

Darauf ging Mathias Middelberg (CDU) in seiner Rede für die CDU/CSU-Fraktion ein. "Hauptbestandteil Ihres Pakets sind Steuererhöhungen, dickster Punkt ist der CO2-Preis", warf er der Ampel vor. Wenn Fricke sage, dass auch die CDU höhere CO2-Preise befürworte, dann sei das "nur zur Hälfte richtig". Denn: "Den Ausgleich, das Klimageld, nehmen Sie nicht vor. Das wäre ein sozialer Ausgleich."

Von einem Klimageld würden vor allem Personen mit niedrigen Einkommen profitieren. Sie fahren in der Regel keine oder kleinere Autos, bewohnen kleinere Wohnungen und unternehmen weniger oder keine Flugreisen. Ihr Verhalten sorgt also für weniger CO2-Ausstoß, weswegen sie weniger durch höhere Abgaben auf fossile Energieträger belastet werden als Gutverdiener, deren Konsum einen höheren CO2-Fußabdruck bedeutet.

Durch ein pauschales Klimageld würde aber jeder Bürger den selben Betrag erhalten, wie die Wirtschaftsweise Veronika Grimm kürzlich ausführte. "Das Klimageld muss auf jeden Fall mit Blick auf die Zukunft wieder in den Mittelpunkt der Diskussion geraten", forderte sie.

Allerdings dürfte der klamme Bundeshaushalt dafür vorerst keine Spielräume eröffnen. Der Unionsabgeordnete Middelberg stellte sogar infrage, dass der beschlossene Nachtragshaushalt 2023 der Ampel-Koalition verfassungskonform sei. Der Grund: Die Ampel-Koalition habe immer noch nicht alle Sondervermögen in den Kernhaushalt übernommen.

Dem widersprach Dennis Rohde als Vertreter der SPD-Fraktion. Die öffentliche Anhörung des Haushaltsausschusses habe gezeigt, dass selbst Sachverständige, die die Unionsfraktion geladen hatte, das Vorgehen der Ampel-Koalition als verfassungskonform beurteilten.

AfD bezweifelt  Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts 2023

Genauso wie die Unionsfraktion beurteilte Peter Boehringer, AfD-Fraktion, die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts 2023. Auch er kritisierte, dass die Ampel nur bei zwei Sondervermögen Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil gezogen habe. "Der Haushalt 2023 ist weiter verfassungswidrig", sagte Boehringer. Er ging aber über die Kritik der Unionsfraktion hinaus. Die Regierung erkläre nachträglich für 2023 eine Notsituation. Die liege aber gar nicht vor. Der AfD-Abgeordnete bezweifelte unter anderem, dass die Energiepreiskrise sich der Kontrolle des Staates entziehe. "Ganz im Gegenteil", kritisierte er die Energiepolitik der Ampel.

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Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz sinkt auch die Einkommensgrenze, bis zu der Eltern Anspruch auf Elterngeld haben. Konkret sollen künftig Personen mit gemeinsamen Elterngeldanspruch ab einem Einkommen von mehr als 175 000 Euro kein Elterngeld mehr erhalten, für Alleinerziehende wird die Einkommensgrenze auf 150.000 Euro reduziert. Nicht mehr möglich wird dem Gesetzentwurf zufolge bis auf Ausnahmen sein, das beide Elternteile gleichzeitig nach dem zwölften Lebensmonat des Kindes Basiselterngeld beziehen.

Durch Änderungen im Bereich der Arbeitsförderung soll der Bundeshaushalt ab 2025 um 900 Millionen Euro jährlich entlastet werden, zulasten der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Beitragssatzstabilität bei der BA sei jedoch nicht gefährdet, schreiben die Koalitionsfraktionen im Haushaltsfinanzierungsgesetz.  Aufgelöst werden soll das Sondervermögen Digitale Infrastruktur.