Gastkommentare : Sollte Deutschland die Schuldenbremse aufweichen?
Muss die Politik nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts die Schuldenbremse aufweichen? Hannes Koch und Manfred Schäfers im Pro und Contra.
Pro
Mehr Spielraum für notwendige Ausgaben
Die Aufgaben der deutschen Politik sind derzeit umfangreicher als ihre finanziellen Möglichkeiten. Sehr große Beträge sind in den kommenden Jahrzehnten zum Beispiel nötig, um die hiesige Wirtschaft auf klimaneutrale Energien umzustellen, die ökonomische Position Europas gegenüber China und den USA zu wahren und den russischen Angriff auf die Ukraine zu kontern. Diese finanziellen Anforderungen sind mit der Schuldenbremse, wie sie jetzt im Grundgesetz steht, nicht zu bewältigen, wenn gleichzeitig die innere Stabilität der Gesellschaft erhalten bleiben soll. Das spricht für die Reform der Schuldenregel.
Eine Variante besteht darin, Investitionen in einer bestimmte Höhe von der Begrenzung der Kreditaufnahme auszunehmen. Augenblicklich darf die Neuverschuldung pro Jahr nur 0,35 Prozent im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) betragen, abgesehen von konjunkturellen Schwankungen und außergewöhnlichen Notfällen. So könnte die Grenze für erlaubte kreditfinanzierte Investitionen künftig bei einem Prozent des BIP liegen. Mit dieser Konstruktion würde ein größerer Spielraum für notwendige Ausgaben ermöglicht und gleichzeitig die Finanzstabilität gewährleistet.
Denn man darf davon ausgehen, dass dann die Wirtschaftsleistung durchschnittlich stärker steigt als die Neuverschuldung. Die Schuldenquote des deutschen Staates erhöhte sich also nicht. Wobei die Debatte über die grundsätzliche Reform der Schuldenbremse augenblicklich eher theoretischer als praktischer Natur ist. Weil sich die dafür notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nicht abzeichnet, wird die Ampel-Koalition einen Teil der fehlenden Mittel wohl auf anderem Weg beschaffen.
Contra
Das Ende wäre fatal
Länder mit Schuldenbremsen haben weniger Kredite als andere. Was der gesunde Menschenverstand nahelegt, bestätigen viele Studien. Es kommt nicht allein darauf an, wie die Regel aussieht, wichtig ist zudem, dass sie verbindlich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte November die Schuldenregel im Grundgesetz in einer Weise bestätigt, wie es die Ampelpartner nicht für möglich gehalten haben. Die Frage ist erlaubt, ob die Euro-Staatsschuldenkrise vermeidbar gewesen wäre, wenn die EU-Kommission ihrer Aufgabe als Hüterin der Verträge ebenso konsequent nachgekommen wäre.
In Deutschland hat das Gericht den Nachtragshaushalt, mit dem die Koalition nicht benötigte Corona-Kredite in den Klimafonds umlenkte, kurzerhand einkassiert, die Buchung wurde für nichtig erklärt. Zugleich stärkte es alte Haushaltsprinzipien, etwa die Jährlichkeit. Im Ergebnis heißt das: Notlagenkredite verfallen am Jahresende. Aus diesen hatte die Ampel Rücklagen gebildet, um durch die Legislatur zu kommen. Nun werden Rufe lauter, die Schuldenregel aufzuweichen. Das darf nicht passieren: Die nachrückende Generation hat genug Probleme. Sie muss mit dem Klimawandel leben und einer sich wandelnden Bevölkerungsstruktur. Man darf ihr das Leben nicht mit einem riesigen Schuldenberg zusätzlich erschweren.
Nach dem Urteil zum Nachtragshaushalt ringt die Ampel um gemeinsame Lösungen in der Haushaltspolitik. Aus der Opposition kommen erste Rufe nach Neuwahlen.
Politik und Ökonomen diskutieren über Schuldenbremse und Subventionen. Der Ökonom Lars Feld thematisiert private Beteiligungen an der Infrastruktur wie Autobahnen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts will die Ampel mit einem Nachtragshaushalt Milliardenhilfen aus Sondertöpfen rechtlich absichern.
Regierungen kümmern sich erfahrungsgemäß um das, was aktuell auf sie einstürzt; sie wollen wiedergewählt werden. Langfristiges gerät dabei ins Hintertreffen. Deswegen braucht es eine Schuldenbremse. Wer sie löst, riskiert, eine Entwicklung in Gang zu setzen, die fatal endet. Staatsschuldenkrisen entstehen nicht schleichend, sondern mit einem Knall. Dann ist es zu spät.