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Nach der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidung : Bremse für Vorkaufsrecht

Der Bundestag lehnt Initiativen der AfD und der Linken zum kommunalen Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten ab. Zuvor war die Anwendung faktisch gestoppt worden.

27.06.2022
True 2024-08-15T14:21:57.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag Anträge der Fraktionen Die Linke und AfD sowie einen Gesetzentwurf der Linken zum Thema kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten abgelehnt. Während sich Die Linke in ihren Vorlagen für eine Wiederherstellung der behördlichen Praxis stark gemacht hatte, sprach sich die AfD-Fraktion gegen eine Ausweitung der Praxis aus.

Laut Baugesetzbuch (BauGB) steht den Kommunen im Falle des Verkaufs von Grundstücken in bestimmten Gebieten ein Vorkaufsrecht zu. Im November 2021 stoppte das Bundesverwaltungsgericht die Anwendung faktisch jedoch. Die Richter urteilten, es dürfe bei der Ausübung des Vorkaufsrechts nur darauf ankommen, dass die von der Gemeinde festgelegten Erhaltungsziele zum Zeitpunkt des Verkaufs eingehalten werden. Die Absichten von Käufern in der Zukunft dürfen keine Rolle spielen.

Linke wollen Baugesetzbuch ändern 

Um die gängige behördliche Praxis wieder zu ermöglichen, hatte die Linksfraktion vorgeschlagen, den Passus im Baugesetzbuch so zu ändern, dass es in den Erhaltungsgebieten auch auf die zukünftige Nutzungen des Grundstücks ankommt. In ihrem Antrag forderte sie die Bundesregierung außerdem auf, "sofort einen Gesetzentwurf für ein rechtssicher anwendbares gemeindliches Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten vorzulegen". Beide Initiativen wurden von den übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.

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Die AfD stützte in ihrem Antrag die Position des Gerichts. Außerdem sprach sie sich dafür aus, "grundsätzlich Marktmechanismen den Vorzug vor staatlichen Eingriffen zu geben". Im Falle eines Vorkaufs sollte etwa der Erwerb durch Mietergemeinschaften zu erleichtert werden. Auch dieser Antrag wurde mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.

Bundesregierung kündigt eigenen Vorschlag an

Die Koalitionsfraktionen kündigten einen eigenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vorkaufsrecht an, räumten allerdings ein, dass es hierzu unterschiedliche Positionen innerhalb der Koalition gebe. Während SPD und Grüne die Praxis des Vorkaufsrechts befürworten, steht die FDP ihr kritisch gegenüber.