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Glossar : Diese Verträge schützen Arktis und Antarktis

Wem gehören Nord- und Südpol? Und wer schützt dort die Umwelt? Die wichtigsten Abkommen und Gremien der Polarregionen auf einen Blick.

11.04.2025
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Internationales Seerecht: Basis für das Seevölkerrecht

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Seerecht enthält grundlegende Regelungen für nahezu alle Bereiche des Seevölkerrechts. Das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) trat 1994 in Kraft. Die Verhandlungen zur Schaffung des SRÜ dauerten mehr als 25 Jahre. Es ist mit insgesamt 320 Artikeln der umfangreichste und bedeutsamste multilaterale Vertrag, der im UN-Rahmen entwickelt wurde. 

Er trifft Regelungen unter anderem zur Abgrenzung der verschiedenen Meereszonen wie Küstenmeer, Anschlusszone, Meerengen oder Hohe See und zur Nutzung dieser Gebiete durch Schifffahrt, Überflug, Rohr- und Kabelverlegung, Fischerei und wissenschaftliche Meeresforschung. Durch das SRÜ wurden sowohl geltendes Seevölkerrecht kodifiziert als auch neue seevölkerrechtliche Normen geschaffen, unter anderem im Bereich des Meeresumweltschutzes.


Arktischer Rat: Forum der Anrainerstaaten und indigenen Völker

Der Arktische Rat ist das führende zwischenstaatliche Forum für die Kooperation zwischen den Arktis-Anrainern und den indigenen Völkern der Arktis im Hinblick auf nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz in der Region. Er wurde 1996 mit der Ottawa Deklaration ins Leben gerufen und beinhaltet die Mitgliedstaaten Königreich Dänemark, Finnland, Island, Kanada, Norwegen, die Russische Föderation, Schweden und die USA. Sechs Organisationen, die die indigenen Völker der Arktis vertreten, sind ständige Teilnehmer.

Die Aktivitäten des Arktischen Rats werden im Wesentlichen von seinen sechs Arbeitsgruppen bestimmt. Diese erstellen regelmäßig umfangreiche Zustandsberichte und Handlungsempfehlungen zu diversen Aspekten der arktischen Umwelt und Gesellschaft. Da der Arktische Rat über kein Programmbudget verfügt, werden die Aktivitäten von den Mitgliedsstaaten finanziert.


Der Antarktis-Vertrag: Im Interesse der friedlichen Nutzung

Das Fundament zum Schutz der Antarktis ist der Antarktis-Vertrag. In ihm manifestiert sich das Interesse, die Antarktis für alle Zeiten ausschließlich friedlich zu nutzen. Er bildet zudem die Grundlage für wichtige Folgeabkommen. Die Zahl der Vertragsstaaten ist inzwischen auf 54 angewachsen, darunter sind 29 sogenannte Konsultativstaaten. 

Mit der Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages einigten sich die Vertragsstaaten unter anderem auf die ausschließlich friedliche Nutzung der Antarktis und das Verbot militärischer Aktivitäten; die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und die damit verbundene internationale Zusammenarbeit mit ungehindertem Informationsaustausch; die Zurückstellung der Gebietsansprüche einzelner Länder und das Verbot der Geltendmachung neuer Ansprüche sowie die Beseitigung radioaktiver Abfälle in der Antarktis.


Die Antarktis-Kommission: Streit über Schutzgebiete

Die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) wurde 1982 ratifiziert. Derzeit gehören ihr 22 Mitgliedsstaaten an. 2009 hatte die Kommission vereinbart, ein System von Meeresschutzgebieten im Südpolarmeer einzurichten. Seitdem wurden aber nur zwei der sechs geplanten Schutzgebiete geschaffen. 

Seit 2016 stocken die Verhandlungen zunehmend. Bei einer Konferenz im Oktober 2024 gab es erneut keine Einigung über neue Schutzgebiete in der Ostantarktis, im Weddellmeer und in den Gewässern der Antarktischen Halbinsel.

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