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Forschunsförderung : Union kritisiert Besserstellungsverbot

Die Union fordert Anpassungen beim Besserstellungsverbot. Ihre Sorge: Die bisherige Regelung gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschung.

11.10.2024
True 2024-10-11T15:19:38.7200Z
2 Min

Mitarbeitende in Organisationen, die überwiegend durch öffentliche Fördermittel finanziert werden, dürfen laut Besserstellungsverbot nicht besser entlohnt werden als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass öffentliche Mittel unkontrolliert für Gehälter verwendet werden, die über dem Niveau des öffentlichen Dienstes liegen.

Schwächung des Forschungsstandorts befürchtet

Die Union sieht hierin eine Benachteiligung für gemeinnützige Forschungseinrichtungen und fordert in einem entsprechenden Antrag, der am Donnerstagabend im Plenum des Bundestages beraten wurde, diese Ungleichheit zu beseitigen. Künftig sollen Forschungseinrichtungen, die nicht institutionell vom Bund gefördert werden, unter anderem finanzielle Mehrbedarfe bei Personalkosten aus eigenen Mitteln decken, fordert die Union.

Die CDU/CSU-Fraktion argumentiert, dass ohne eine Aufhebung des Besserstellungsverbots viele Stellen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland unattraktiv blieben, da sie nicht mit den Gehältern internationaler Forschungseinrichtungen konkurrieren könnten. Dies könne den Forschungsstandort Deutschland erheblich schwächen.

CDU/CSU moniert bürokratischen Aufwand

Kritisch äußert sich die Union auch zu einer Gesetzesänderung am Besserstellungsverbot, die am 2. Februar 2024 beschlossen wurde. Diese Regelung habe nicht die erhofften Verbesserungen gebracht und führe stattdessen zu einem noch größeren bürokratischen Aufwand für die Forschungseinrichtungen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Forschungseinrichtungen bleibe somit gefährdet, da sie weiterhin Schwierigkeiten hätten, attraktive Gehälter zu zahlen und die besten Fachkräfte zu gewinnen. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.

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