Nach monatelangen Verhandlungen : Vermittlungsausschuss löst Blockaden bei Gesetzen
Nach Durchbrüchen im Vermittlungsausschuss passieren wichtige Gesetze Bundestag und Bundesrat. Unter anderem ist das Onlinezugangsgesetz beschlossen worden.
Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben im Vermittlungsausschuss am Mittwoch nach teils monatelangen Verhandlungen Durchbrüche bei mehreren gewichtigen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung erzielt. Am Freitag passierten die Beschlussempfehlungen das Parlament und die Länderkammer.
Die Investitionen in die Schiene sollen steigen. Für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben gaben Bundestag und Bundesrat nun grünes Licht.
Onlinezugangsgesetz: Digitalisierung der Verwaltung
Mit dem Onlinezugangsgesetz erhofft sich die Bundesregierung, den Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern zu beschleunigen. Das ist bereits seit Jahren der Plan, die Umsetzung verläuft allerdings schleppend. Gegenstand der Einigung im Vermittlungsausschuss waren die weitere Nutzung des Elster-Softwarezertifikats. Ferner wird der Übergang zu einem zentralen Nutzerkonto, das bisher als BundID firmierte, künftig aber DeutschlandID heißen soll, zeitlich weiter flexibilisiert.
Bundesschienenwegeausbau: Neue Investitionsmöglichkeiten
Mit dem Gesetz sollen die Investitionen in die Schiene neu geregelt werden. Der Einigungsvorschlag betrifft den Umfang von Sanierungsmaßnahmen am Schienennetz und die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Demnach soll das Konzept der Sanierung von besonders stark frequentieren Trassen nicht zulasten anderer Ausbau- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekte und der Sanierung anderer Strecken gehen. Der Kompromiss stellt klar, dass neben den Hochleistungskorridoren auch in das übrige Schienennetz investiert wird.
Straßenverkehrsordnung: Mehr Flexibilität für Kommunen
Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes will die Bundesregierung Kommunen ermöglichen, vor Ort beim Einrichten von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken flexibler agieren zu können. Mit der im Vermittlungsausschuss erzielten Einigung wird nun klargestellt, dass entsprechende Anordnungen die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigen dürfen.
Einsatz von Videokonferenztechnik in Zivilprozessen
Ebenfalls verabschiedet wurde das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten. Danach sollen mündliche Verhandlungen auch per Videokonferenz durchgeführt werden können. Mit der im Vermittlungsausschuss erzielten Einigung werden die Kriterien dafür nun genauer definiert. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Vorsitzende Richter den Prozessparteien und ihren Vertretern die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen.