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Wahlalter : Mehr Teilhabe gefordert

Die Regierungskoalition will Kinderrechte im Grundgesetz verankern und das Wahlalter auf 16 Jahre herabsetzen.

26.09.2022
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2 Min

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Abgeordnete der Regierungskoalition haben am vergangenen Freitag anlässlich der Debatte über den 16. Kinder- und Jugendbericht erneut die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz gefordert. Dies hätten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sagte Paus und fügte hinzu: "Ich werde definitiv nicht locker lassen."

Ampel-Koalition und Union ringen um Formulierung des Gestzes

Für beide Vorhaben ist allerdings jeweils eine Grundgesetzänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Da die Ampelkoalition jedoch nur über 416 der benötigten 491 Stimmen verfügt, würde selbst die Zustimmung der 39 Abgeordneten der Linksfraktion und des fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), die das Ansinnen unterstützen, nicht ausreichen, um dies umzusetzen. Ohne die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion wird es nicht gehen. Und so rief denn auch die SPD-Abgeordnete Ulrike Bahr die Unionsfraktion dazu auf, "ihre bisherigen Positionen zu überdenken". In der vergangenen Legislaturperiode war ein entsprechender Gesetzentwurf der damaligen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) gescheitert, weil sich SPD und CDU/CSU in der großen Koalition nicht über eine Grundgesetzformulierung einigen konnten. Die Unionsabgeordneten gingen in der Debatte nicht auf die Forderung ein.

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Einig zeigten sich alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD - sie warnte lieber vor einem mangelnden Schutz der Jugendlichen vor islamistischen Extremisten -, dass die Teilhabe und politische Bildung von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden soll. Genau dies hatten die Autoren des Jugendberichts in ihren Handlungsempfehlungen gefordert und klargestellt, dass politische Bildung eben nicht neutral sei, sondern immer der Demokratie und ihren Werten verpflichtet sein müsse.