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Volle Blüte im Gewächshaus des Cannabis Social Clubs Erfurt: Ende Februar konnte der Club erstmals einen Teil der Ernte an seine Vereinsmitglieder ausgeben.

Von der Fensterbank bis zum Cannabis-Club : Die Legalisierung ist unter Experten weiter umstritten

Mit dem Cannabisgesetz wollte die Ampelkoalition einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik einleiten. Auch ein Jahr nach der Legalisierung bleiben viele Fragen.

01.04.2025
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8 Min

Die winzigen Testsamen kommen in einem unscheinbaren Umschlag per Post aus Holland. Hart wie Pfefferkörner liegen die drei bräunlichen Cannabis-Samen in einer durchsichtigen Plastiktube zusammen mit einer Art Kaffeefilter und Gebrauchsanweisung. Die Samen sollen in dem angefeuchteten Filter zunächst ein paar Tage aufweichen und erst nach Ausbildung eines Triebs in Erde verpflanzt werden, heißt es in der übersichtlichen Bedienungsanleitung.

Was aktuell gilt

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Es ist April 2024, die Sonne fängt an, kräftig zu scheinen, Wärme macht sich breit. Es wird trotzdem Monate dauern, bis die Cannabis-Testpflanze hochgewachsen ist und Blüten treibt, die so begehrt sind in der Drogenszene wegen ihres berauschenden Gehalts an Tetrahydrocannabinol (THC). Einstweilen steht ein kleiner Tontopf mit Torferde auf dem heimischen Fensterbrett. Wird der eingepflanzte Samen austreiben? Der Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik beeindruckt optisch erst einmal nicht.

Befürworter der Cannabis-Legalisierung fordern mehr Tempo und weniger Auflagen

Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen in Deutschland legal. Lange hat die Ampel-Koalition gebraucht, um das Cannabisgesetz zu entwerfen, zu beraten und mit vielen Änderungen und Ergänzungen zu verabschieden. Ein Meilenstein in der modernen Drogenpolitik, schwärmen Vertreter der Ampel-Parteien. Derweil macht sich die Kiffer-Szene zwischendurch im Internet mit wenig schmeichelhaften Kommentaren in Richtung der politischen Entscheider und weitgehenden Forderungen bemerkbar. Sie wollen mehr Tempo bei den Entscheidungen und weniger Auflagen.

Regelungen im Cannabisgesetz

📜 Mit dem Cannabisgesetz hat die Ampelkoalition am 1. April 2024 den Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert.

🌿 Die zulässige Besitzmenge von Cannabis im öffentlichen Raum liegt bei 25 Gramm. Im privaten Raum sind 50 Gramm Trockengewicht erlaubt. Bei einer Überschreitung drohen Strafen.

👬 Für Minderjährige bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis verboten. In Sichtweite von zum Beispiel Schulen oder Kinderspielplätzen gilt ein Konsumverbot.



Vor allem Drogenexperten von Grünen und FDP werben für die kontrollierte Offensive beim Cannabis. Die restriktive Drogenpolitik, die auf Abschreckung setzt, auf Strafen und Verfolgung, sei gescheitert, heißt es, denn Cannabis sei die am häufigsten konsumierte illegale Droge. Insbesondere die Jugend müsse vor gepanschten Schwarzmarkt-Drogen besser geschützt werden.

Warnungen vor einem ausufernden Drogenmarkt

Kritiker und Skeptiker der Drogenreform melden sich auch zu Wort mit Warnungen vor einem ausufernden Drogenmarkt, nicht kontrollierbaren Auflagen und irreparablen Schäden, gerade für Kinder und Jugendliche, die zwar offiziell weiterhin kein Cannabis konsumieren dürfen, die jedoch mit der Legalisierung womöglich noch einfacher an die Droge kommen als bisher schon. Polizisten gehören zu den Kritikern, Richter, Psychologen und Fachärzte.

Hanf ist eine uralte Kulturpflanze, deren berauschende Wirkung auch schon lange bekannt ist. Nur die weibliche Pflanze der Gattung Cannabis sativa enthält das begehrte THC in den Blüten. Die Droge wird entweder in Form der reifen Blüten gehandelt (Marihuana), die ein bisschen aussehen wie Brokkoli, oder zu harzigen Platten gepresst als Haschisch. Der THC-Gehalt kann dabei unterschiedlich hoch ausfallen, wie Stichproben der Polizei belegen. Gemessen wurden in Cannabis-Pflanzen schon zwischen 30 und 40 Prozent THC.

Am eigenen Wohnsitz dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis gelagert werden

Der Gesetzentwurf wird in den parlamentarischen Beratungen überraschend an einer wichtigen Stelle geändert. Aus zulässigen 25 Gramm, die generell als Besitzmenge erlaubt sind, werden 50 Gramm, wenn die Droge am eigenen Wohnsitz gelagert wird, also das Doppelte der ursprünglich geplanten Menge. Außerdem stellt das Gesetz explizit auf das Trockengewicht ab. Zulässig sind demnach auch drei lebende Cannabispflanzen, aber nicht mehr als insgesamt 50 Gramm am eigenen Wohnsitz.

Die Cannabis-Community reagiert mäßig begeistert, weil aus ihrer Sicht die zulässige Menge überhaupt nicht begrenzt sein sollte. Meistens wird in dem Zusammenhang der Vergleich mit Alkohol bemüht. Es werde auch niemandem vorgeschrieben, nur drei Flaschen Bier zu kaufen.

Hochpotente Sorten kommen auf einen reichen Ertrag

Im Hinterkopf haben die Fachpolitiker womöglich, dass Cannabispflanzen viel mehr Blüten tragen können, als gemeinhin bekannt ist, und bei drei Pflanzen die zulässige Gewichtsgrenze schnell erreicht wäre. Ein Blick auf die Internetseiten von Cannabis-Anbietern verrät: Hochpotente Sorten kommen auf einen Ertrag, der um ein Vielfaches über der zulässigen Menge liegt. 

So werden Samen der Sorte „Mango Chutney“ auf einer Seite mit einem Outdoor-Ertrag von 600 bis 1.200 Gramm pro Pflanze gelistet, die „Big Bazooka“ kommt auf 700 Gramm und „Big Tooth“ auf bis zu 1.000 Gramm pro Pflanze. Drei Samen „Big Tooth“ kosten dort 20 Euro, inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versand. „Wir alle sehnen uns nach der Rekordernte“, heißt es blumig auf der Seite.

Anbieter werben teilweise mit Turbowachstum ihrer Pflanzensorten

Ein anderer Anbieter wirbt für Samen der Sorte „Banana Purple Punch Auto“, die 30,4 Prozent THC verspreche und in nur acht Wochen erntereif heranwachsen soll. Das finden selbst die Anbieter „absurd schnell“. Versprochener Outdoor-Ertrag (frisch): 200 Gramm pro Pflanze. Wenn jemand drei Pflanzen zu Hause zieht und einen Ertrag von beispielsweise 200 Gramm Trockenmasse erzielt, was macht er dann mit dem illegalen Überschuss?

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Ein Ernteanteil wird in der Ausgabe der Cannabis Anbauvereinigung Green Leaf Society ausgegeben. Es ist die erste Ausgabe eines Anbauvereins in Berlin.

Die Pflanze auf der heimischen Fensterbank wächst langsam, ist aber nun immerhin schon als kleiner Spross zu erkennen. Alle Familienmitglieder schauen sich interessiert die Entwicklung des jüngsten Mitbewohners an, gießen eifrig und haben Fragen. Gilt die Begrenzung auf drei Pflanzen/50 Gramm pro Kopf oder pro Haushalt? Wie ist die Regelung in einer Wohngemeinschaft? Und was ist, wenn Kinder im Haushalt leben? Sind dann besondere Schutzvorkehrungen erforderlich? Wo dürfen die Pflanzen abgestellt werden?

Gesundheitsministerium will keine Rechtsauskünfte zum Cannabisgesetz geben

Eine diesbezügliche Anfrage beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird prompt, aber wenig erhellend beantwortet: „Das BMG kann keine rechtsverbindlichen Aussagen zur Auslegung des Cannabisgesetzes geben. Auch ist es nicht Aufgabe des BMG, Rechtsauskünfte zu erteilen oder sich in Einzelfällen zu Rechtsfragen zu äußern.“ In der Familie kommt Unruhe auf. Was, wenn jemand die Pflanze am Fenster erspäht, illegale Machenschaften wähnt und die Polizei ruft? 

In den ersten Wochen der Anpflanzung wird klar, dass mit einem Turbowachstum jedenfalls nicht zu rechnen ist. Vielleicht die falsche Sorte? Nach einigen Wochen hat die Testpflanze immerhin eine Größe von etwa 30 Zentimetern erreicht und zieht um in einen größeren Topf. Dann kommt der große Moment, die Halbwüchsige darf ausziehen, genauer gesagt kommt sie auf die Terrasse, die im Sommer einer subtropischen Umgebung nicht unähnlich ist. 

Begriffsklärung

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Zwischen dicht gedrängten Tomatensträuchern und schlichten Sukkulenten fällt die Cannabispflanze auch nicht weiter auf. Schön grün wächst der Hanf und nun auch ziemlich schnell. Die Blätter zeigen die für Cannabis typische Sägeblattform. Täglich wird gegossen, ab und zu ein wenig gedüngt.

Lange hat die einschlägige Szene auf die Freigabe ihrer Lieblingsdroge gewartet, aber das Cannabisgesetz wird kritisch beäugt, denn es sieht eine gestufte Umsetzung der Neuregelungen vor. Zunächst sind zum 1. April 2024 Besitz und Konsum straffrei gestellt, die Anbauvereinigungen dürfen aber erst zum 1. Juli 2024 aktiv werden. Wenn Anträge erfolgreich sind, können Cannabispflanzen in Clubs gezogen werden. Die Ernte kann später an Mitglieder ausgegeben werden. Auch hier gelten strenge Mengengrenzen und etliche Auflagen.

Weiterhin lebhaftes Treiben auf dem Schwarzmarkt in Berlin

Im Gesetz heißt es: „Anbauvereinigungen dürfen an jedes Mitglied, das das 21. Lebensjahr vollendet hat, höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Kalendermonat zum Eigenkonsum weitergeben.“ Für „Heranwachsende“ zwischen 18 und 21 Jahren gelten strengere Regeln mit höchstens 30 Gramm Cannabis, die pro Kalendermonat weitergereicht werden dürfen, und einem THC-Gehalt von maximal 10 Prozent.


„Es fühlt sich tatsächlich ein wenig so an, als wären wir die Pioniere dieser neuen Ära.“
Daniel Keune (Vorsitzender des ersten bundesweiten Anbauvereins)

Aber wo kommt das Cannabis her, dass seit dem 1. April 2024 legal konsumiert werden darf? Kurze Antwort: Vom Schwarzmarkt, da zu dem Zeitpunkt eine Ernte in Clubs noch gar nicht möglich ist. Ob sich die Dealer auf die neue Lage eingestellt haben, ist schwer einzuschätzen, aber das Angebot scheint ausreichend zu sein, wie an einschlägigen Orten in Berliner Parks am regen Kundenverkehr zu beobachten ist. Dealen ist nach wie vor strafbar. Polizisten stellen sich freilich die Frage, wie bei einer zulässigen Menge von 25 Gramm ein Dealer von einem Konsumenten unterschieden werden soll.

Social Clubs müssen strenge Sicherheitsvorschriften erfüllen

Derweil kämpft die Cannabis-Community gegen die zahlreichen Auflagen zur Gründung der Anbauvereinigungen. Cannabisclubs müssen diverse Sicherheitsanforderungen erfüllen, denn das Produkt ist begehrt und könnte Dealer, Konsumenten oder banale Diebe auf den Plan rufen. Die Clubs dürfen maximal 500 Mitglieder aufnehmen und müssen Abstand halten etwa zu Schulen oder Kindergärten, daher weichen Investoren öfter auf ländliche Grundstücke aus.

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Mitte Oktober 2024 ist es so weit: Hoch oben im Norden Deutschlands, in der Gemeinde Ganderkesee im Landkreis Oldenburg, bringt der nach eigenen Angaben bundesweit erste Anbauverein die Ernte ein. "Von unseren 400 Pflanzen wird nun circa die Hälfte geerntet", verkündet der Vereinsvorsitzende Daniel Keune.

Die Ernte sei vielversprechend, die Pflanzen hätten sich gut entwickelt, die Qualität des Cannabis sei hervorragend. Wenn die Pflanzen getrocknet sind, werden sie in Beutel verpackt und dann an die Mitglieder ausgegeben. Keune meint. "Es fühlt sich tatsächlich ein wenig so an, als wären wir die Pioniere dieser neuen Ära."

Die geplante zweite Säule der Cannabis-Legalisierung steht noch aus 

Einige Monate später, Ende Januar 2025, antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke, dass bundesweit mehr als 400 Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis für Anbauvereinigungen nach dem Cannabisgesetz gestellt worden sind. In 83 Fällen wurde die Erlaubnis erteilt. in zwölf Fällen abgelehnt. In weiteren 349 Fällen stand ein Bescheid noch aus.

Als Anfang November 2024 die Berliner Ampel-Koalition vorzeitig in die Brüche geht, ist auch die sogenannte zweite Säule der Cannabis-Legalisierung vorerst hinfällig. Die Ampel-Koalition verfolgte mit der Legalisierung ein Zwei-Säulen-Modell. Säule zwei sollte den Verkauf von Cannabis an Erwachsene im Rahmen regionaler Modellvorhaben in lizenzierten Fachgeschäften ermöglichen. Dazu ist es bisher nicht gekommen. Europarechtliche Festlegungen sprechen auch gegen den Verkauf von Drogen in Geschäften, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verschiedentlich anmerkt.

CDU und CSU sehen die Freigabe der Droge kritisch

Die Union lehnt die Legalisierung von Cannabis ab und würde auch Säule eins nach der Bundestagswahl 2025 gerne wieder rückgängig machen. Im Wahlprogramm der Union ist unzweideutig zu lesen: „Wir schaffen das Cannabisgesetz der Ampel ab. Dieses Gesetz schützt Dealer und setzt unsere Kinder und Jugendlichen dem Drogenkonsum und der Sucht aus.“

Sicherheitsbedenken der Union

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Im SPD-Wahlprogramm ist davon die Rede, dass eine „europarechtskonforme Legalisierung“ ermöglicht werden solle. Ob das Reizthema den Weg in den Koalitionsvertrag findet, ist noch unklar. Für eine detaillierte Bilanz der Legalisierung ist es nach Ansicht von Experten noch zu früh, und eine umfangreiche Evaluation des Gesetzes ist ohnehin vorgesehen. Das Cannabisgesetz sieht eine erste Bilanz bis zum 1. Oktober 2025 vor, die sich mit den Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz befasst sowie mit den zulässigen Besitzmengen und den Weitergabemengen in Anbauvereinigungen.

Bundesärztekammer fordert die Rückkehr zum Cannabisverbot

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, fordert eine Rückkehr zum Cannabisverbot. "Es war und bleibt ein Irrglaube, dass man mit dieser Form der Legalisierung Gesundheitsschäden reduziert.“ Juristen warnen jedoch, dass bei einem neuerlichen Verbot hohe Entschädigungsansprüche der Anbauvereinigungen drohen könnten, denn ein Produktionsverbot käme einer Enteignung gleich. Die Investitionssummen sind teilweise erheblich und auf viele Jahre ausgelegt. Auch müsste die Polizei wieder im großen Stil gegen kleine Konsumenten vorgehen, wie ein Staatsanwalt zu Bedenken gibt. Denkbar wäre zumindest eine Nachbesserung des Gesetzes, um Auflagen und Kontrollen praxistauglicher zu gestalten.

Im Hochsommer 2024 ist die ehemals kleine Cannabis-Testpflanze daheim zu einem üppigen Strauch hochgewachsen. Noch trägt sie keine prallen Blüten, aber der Reifeprozess ist fortgeschritten. Das satte Grün macht sich vorteilhaft. Mit der Größe ergibt sich leider ein Nachteil: Die Hanfpflanze ist nicht mehr ganz so unscheinbar. Und so kommt es, wie es wohl kommen musste: An einem schönen Sommertag ist die Pflanze weg.