Nachrichtendienste : Reformen für BND, MAD und Verfassungsschutz
Die Bundesregierung will die Eigensicherung von Verfassungsschutz, BND und MAD stärken. Auch soll das Nachrichtendienstrecht in zwei Schritten reformiert werden.
Die Bundesregierung will die Eigensicherung der drei Nachrichtendienste des Bundes stärken und das Nachrichtendienstrecht "auf der Grundlage jüngerer Verfassungsrechtsprechung" umfassend reformieren. Dies geht aus ihrem Gesetzentwurf "zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts" hervor, über den der Bundestag am Donnerstag erstmals debattierte. Damit sollen die Regelungen zur Übermittlung nachrichtendienstlich gewonnener Informationen an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden.
Teil zwei in 2024
Da diese Regelungen nur noch bis Ende dieses Jahres anwendbar sind, sei diese Anpassung besonders dringlich, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage. Angesichts jüngerer Innentäterfälle bei den deutschen Nachrichtendiensten gelte dies gleichermaßen für eine wirksame Eigensicherung, die ebenso einbezogen sei. In einem zweiten Teil der Reform solle dann im kommenden Jahr "das Nachrichtendienstrecht insgesamt zukunftsfest ausgestaltet werden".
Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben um, die das Bundesverfassungsgericht zu den Übermittlungsbefugnissen des Bundesverfassungsschutzgesetzes in seinem Beschluss vom 28. September 2022 getroffen hat. "Vor dem Hintergrund der mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verschärften internationalen Lage ist im Übrigen besonders vordringlich, die Eigensicherung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) speziell gegenüber Ausforschungsoperationen anderer Nachrichtendienste zu stärken, insbesondere gegenüber Innentätern", heißt es in der Begründung weiter.
Zusätzliche Vorschriften zum Schutz von Verschlusssachen angestrebt
Auch das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND) soll nach dem Willen der Bundesregierung geändert werden. In einem Gesetzentwurf, den das Parlament ebenfalls in erster Lesung behandelte, sieht sie vor, auch die Übermittlungsvorschriften des BND-Gesetzes sowie des Artikel-10-Gesetzes an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Als Maßnahme der Eigensicherung sollen laut Vorlage zudem zusätzliche Vorschriften zum Schutz von Verschlusssachen durch Kontrollen präzise für den BND gesetzlich geregelt werden. Ziel der gesetzlichen Neuregelung sei es, die Verschlusssachen im Bundesnachrichtendienst noch stärker vor den Gefahren fremder Kenntnisnahme zu schützen und Informationsabflüsse aus dem BND heraus zu verhindern.