Berliner Bundestagswahl 2021 : Schwere Fehler, schwierige Abwägung
Die Pannen bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin könnten dort zur erneuten Abstimmung führen. Darüber berät zunächst der Wahlprüfungsausschuss.
"Neues Spiel, neues Glück": Bundeswahlleiter Georg Thiel beschrieb nachgerade sportlich, was es für die Parteien bedeutet, wenn in einigen Berliner Wahlkreisen die Bundestagswahl vom vergangenen Herbst wiederholt werden muss. Die Politik-Laune der Bürger kann sich geändert haben gegenüber dem 26. September 2021, als in der Hauptstadt über die Zusammensetzung von Bundestag und Berliner Abgeordnetenhaus abgestimmt wurde. Doch weder diese Unsicherheit noch der organisatorische Aufwand oder die Kosten fallen für Thiel ins Gewicht: Ein valides Wahlergebnis müsse den Aufwand wert sein, befand er vorletzte Woche bei einer mündlichen Verhandlung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags.
Es sei das erste Mal in der bundesdeutschen Geschichte, dass ein Bundeswahlleiter Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt hat, hob Thiel hervor. Mit seinem Schritt blicke er zudem nach vorn: "So etwas darf sich nicht wiederholen."
Öffentliche Verhandlungen des Ausschusses sind eher die Ausnahme
Ungewöhnlich war auch das Vorgehen der Wahlprüfer. Es sei eher die Ausnahme als die Regel, dass der Ausschuss eine öffentliche Verhandlung durchführe, sagte dessen Vorsitzende Daniela Ludwig (CSU). Dies zeige, dass das Gremium "sehr ernst nehme, was in Berlin passiert ist".
Zum von ihm beschriebenen neuen Spiel muss es nach Thiels Überzeugung in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen kommen. Die dort gemachten Wahlfehler seien derart schwerwiegend, dass sie Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestags gehabt haben könnten. Ob es dazu kommt, wird wohl erst im Herbst feststehen. Zunächst muss nun der Wahlprüfungsausschuss eine Beschlussempfehlung für den Bundestag vorlegen. Dazu werde es mutmaßlich nicht mehr vor der Sommerpause kommen, signalisierte Ludwig. Der Ausschuss stehe vor der "nicht ganz leichtgewichtigen Frage" der Verhältnismäßigkeit einer Wahlwiederholung. Die endgültige Entscheidung liegt dann beim Parlament. Womöglich ist dann aber immer noch nicht das letzte Wort gesprochen, wenn nämlich das Bundesverfassungsgericht angerufen wird.
Abgeordnetenhauswahl könnte in einigen Wahlbezirken wiederholt werden müssen
Den Hauptstädtern winkt eventuell noch die Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl in einigen Wahlbezirken. Darüber entscheidet Berlins Verfassungsgerichtshof. Er hat für September eine mündliche Verhandlung in Aussicht gestellt. Spätestens ein Vierteljahr später sei mit einem Urteil zu rechnen. Die Brisanz liegt auf der Hand: Muss die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) um ihren Job bangen?
Thiels Einspruch bezieht sich nur auf den Bereich Bundestagswahl. Doch sein Befund über das Chaos gilt natürlich auch für die Wahl zum Abgeordnetenhaus. In den insgesamt mehr als 2.000 Einsprüchen geht es um falsche oder fehlende Stimmzettel, um die vorübergehende Schließung von Wahllokalen, um lange Wartezeiten. In manchen Wahllokalen war um 18 Uhr noch lange nicht Schluss - in einem Fall wurde 21.31 Uhr protokolliert.
Die Schelte des Bundeswahlleiters fiel harsch aus: Bei den Wahlfehlern handle es sich nicht um Ausreißer, sondern um ein "komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation". Und es gehe doch "um die Bundeshauptstadt eines zivilisierten Landes". Auch das Argument, Wahlorganisation sei in großen Städten halt schwieriger, mochte Thiel nicht gelten lassen: Solche Probleme habe es außer in Berlin noch nie im Bundesgebiet gegeben - also auch nicht in München, Hamburg oder Köln.
Landeswahlleiterin Rockmann sieht keinen Grund zu Wahlwiederholungen
Berlins amtierende Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann - die vormalige Chefin war nach dem desaströsen Wahlsonntag zurückgetreten - zeigte sich bei der Verhandlung einerseits zerknirscht: Sie wolle "in keinster Weise entschuldigen, was passiert ist". Andererseits gibt es nach ihrer Einschätzung keinen Grund zu Wahlwiederholungen. Nach ihren Berechnungen hätten die Vorkommnisse keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundestags.
Wirklich keine Mandatsrelevanz? Im Wahlkreis Berlin-Reinickendorf zum Beispiel wurden für die frühere Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) nur 1.788 Erststimmen mehr als für ihren SPD-Konkurrenten Torsten Einstmann ausgezählt. Hätte die SPD bundesweit 802 Zweitstimmen mehr bekommen, würde sie über einen zusätzlichen Sitz im Bundestag verfügen: Stimmen, die in Berlin unter die Räder kamen?
Nicht jeder Wahlfehler rechtfertigt eine Wahlwiederholung
Solche Zahlen sind es nun gewiss auch, die zum Hintergrundbild bei den Beratungen des Wahlprüfungsausschusses gehören. Wie schwierig sich die Abwägung gestaltet, machte Ludwig klar: Ein Wahlfehler könne nur dann zu einer Wahlwiederholung führen, wenn es nicht nur die theoretische Möglichkeit einer Mandatsrelevanz gebe, sondern eine konkrete und nicht völlig entfernt liegende Wahrscheinlichkeit bestehe, dass er auf das Wahlergebnis und damit auf die Sitzverteilung im Parlament Einfluss habe. Und selbst dann greife immer noch das Gebot des geringstmöglichen Eingriffs. Die komplexen Vorbereitungen für eine Wahlwiederholung seien zu berücksichtigen. Zudem gehe es darum, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments möglichst zu gewährleisten.
Der Weg zur Berliner Wahlwiederholung
Das Parlament soll im November über eine neuerliche Abstimmung in der Hauptstadt entscheiden.
In Berlin soll nach dem Willen des Bundestages die Abstimmung in 431 Wahllokalen wiederholt werden.
Rockmann steuerte diesen Hinweis bei: Abgesehen von denen, die nicht wählen konnten, weil Stimmzettel fehlten, habe jeder sein Wahlrecht wahrnehmen können. Warten oder wiederkommen: "Man hätte wählen können, wenn man das gewollt hätte."