Bundesgerichtshof : Neue Verfahrensart soll Entlastung bringen
Mit einem Leitentscheidungsverfahren soll der Bundesgerichtshof Rechtsfragen klären, auch wenn das eigentliche Verfahren erledigt ist.
Der Bundesgerichtshof soll künftig in bestimmten Fällen ein sogenanntes Leitentscheidungsverfahren anwenden können, um Zivilgerichte in Massenverfahren zu entlasten. Ein entsprechender Gesetzentwurf passierte am Donnerstagabend den Bundestag. Für die im Rechtsausschuss noch geänderte Vorlage votierten die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und die Gruppe Die Linke gegen die Stimmen von Union und AfD.
Leitentscheidungen sollen Richtschnur und Orientierung bieten
Der Bundesgerichtshof soll Leitentscheidungen auch dann treffen dürfen, "wenn die Parteien die Revision zurücknehmen oder sich das Revisionsverfahren auf andere Weise erledigt", heißt es in der Vorlage. "Die Leitentscheidung entfaltet dabei keinerlei formale Bindungswirkung und hat auch keine Auswirkungen auf das der Leitentscheidung zugrunde liegende konkrete Revisionsverfahren, dient jedoch den Instanzgerichten und der Öffentlichkeit als Richtschnur und Orientierung dafür, wie die Entscheidung der Rechtsfragen gelautet hätte". Die Bundesregierung erwartet, dass die Leitentscheidung für "Rechtssicherheit bei Betroffenen und Rechtsanwendern" sorgen und dazu beitragen werde, die Gerichte zu entlasten.