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Zunehmende Gewalt : Regierung will Einsatzkräfte und Kommunalpolitiker besser schützen

In Reaktion auf Angriffe auf Hilfeleistende und Kommunalpolitiker will die Bundesregierung im Strafrecht nachschärfen. Die Union fordert weitergehende Maßnahmen.

11.10.2024
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3 Min

Regelmäßig sorgen Angriffe auf Rettungskräfte für Schlagzeilen. Für Polizisten gehört es fast zum Alltag, attackiert zu werden. Feuerwehrleute berichten bei Einsätzen an Silvester von Angriffen, und auch aus Notaufnahmen werden Übergriffe auf das medizinische Personal gemeldet. Fraktionsübergreifend machten Abgeordnete am Donnerstag deutlich, dass sie das nicht länger hinnehmen und nun mit dem Strafrecht reagieren wollen. Anlass der Debatte waren Vorlagen von Bundesregierung, Union und AfD, die der Bundestag erstmalig debattierte und an die Ausschüsse überwies.

Ein “hinterlistiger Überfall” soll härter bestraft werden

Die CDU/CSU fordert in ihrem Gesetzentwurf, den Schutz von Vollzugsbeamten und Hilfeleistenden insbesondere durch Strafverschärfungen zu verbessern. So sollen die Mindest- und Höchstfreiheitsstrafen beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Paragraf 113 Strafgesetzbuch, StGB) erhöht werden. Zudem soll der Angriff mit Waffen oder durch einen "hinterlistigen Überfall" besonders hart bestraft werden.

Foto: picture alliance/Sebastian Willnow/dpa

Vor allem die Einsätze zu Silvester (hier 2018 in Leipzig) werden für viele Einsatzkräfte zunehmend zu einer gefährlichen Angelegenheit.

Beim tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte will die Union die Mindestfreiheitsstrafe erhöht sehen, zudem sollen danach künftig auch Angehörige von Gesundheitsberufen von dieser Norm umfasst werden. Letzteres greift auch die AfD-Fraktion in einem Antrag auf.

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf Einsatzkräfte, aber auch weitere dem Gemeinwohl dienende Personen besser schützen. Wesentliche Strafverschärfungen sind damit nicht verbunden. Der "hinterlistige Überfall" soll als besonders schwerer Fall des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte normiert werden. Ferner sollen Gerichte bei der Strafzumessung künftig die "Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen" berücksichtigen. Zudem sollen künftig auch europäische Institutionen sowie Volksvertretungen der kommunalen Gebietskörperschaften und deren Mitglieder vor Nötigung durch eine Ergänzung der Paragrafen 105 und 106 StGB geschützt werden. Ferner soll mit dem Entwurf rechtssicher geregelt werden, dass die Bundespolizei Taser einsetzen darf.

Das Engagement für die Gesellschaft soll besser geschützt werden

In der Debatte stellte Carsten Müller (CDU) grundsätzliche Unterstützung für den Entwurf der Bundesregierung in Aussicht. "Wir haben es mit einer ganz erheblichen Verrohung zu tun", betonte der Christdemokrat. Er verwies auf die weitergehenden Vorschläge seiner Fraktion. Die Änderung bei den Strafzumessungsgründen sah Müller skeptisch. Die Möglichkeit hätten Richter schon heute.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warb für diese Ergänzung. Sie ermögliche höhere Strafen in diesen Fällen. "Das ist richtig, um das Engagement in unserer Gesellschaft zu schützen." Ähnlich äußerte sich für die SPD-Fraktion Johannes Fechner. Er warb zudem für die Änderung mit Blick auf kommunale Mandatsträger. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte Leon Eckert, dass es in Deutschland ein Problem mit Attacken auf Einsatzkräfte gebe. Strafrechtsverschärfungen allein würden das Problem aber nicht lösen.

Tobias Peterka (AfD) warf der Koalition Angst vor der "Sekundencourage" vor. Er machte "Parallelgesellschaften" für die Entwicklung verantwortlich.

Erste Änderungen am Regierungsentwurf angekündigt

Erste Änderungen an dem Regierungsentwurf zeichnen sich bereits ab. So will die Bundesregierung auf einen Vorschlag des Bundesrates eingehen, um auch das Stalking von dem Gemeinwohl dienenden Personen strafrechtlich besser verfolgbar zu machen. Zudem ist eine sachfremde Ergänzung vorgesehen. Die befristete Möglichkeit, bei Ermittlungen zu Einbrüchen die Telekommunikation zu überwachen, soll nach dem Willen der Koalition um fünf Jahre verlängert werden.