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Härtere Strafen, keine Einbürgerung : Union will verschärft gegen Antisemiten vorgehen

Nach antisemitischen Vorfällen in Deutschland will die Union Strafvorschriften verschärfen. Unter anderem sollen Antisemiten nicht eingebürgert werden.

17.11.2023
2024-03-14T14:32:45.3600Z
2 Min

Der Wille zu einer stärkeren Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze hat die erste Beratung über zwei von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegte Gesetzentwürfe bestimmt. Die Union will nach den Worten ihres Abgeordneten Alexander Throm (CDU) mit den Gesetzen dafür sorgen, dass die Bundesrepublik ihrer Verantwortung gegenüber dem Staat Israel und den Jüdinnen und Juden gerecht wird.

Johannes Fechner (SPD) stimmte in der Aussprache am Freitag zu, dass geprüft werden müsse, ob der strafrechtliche Schutz für die jüdischen Mitbürger und Mitbürgerinnen verbessert werden könne. Bei dem Vorhaben der Union zur Einengung der Meinungsfreiheit handele es sich aber teilweise um Symbolpolitik.

Forderungen nach konkreten Taten 

Tobias Matthias Peterka (AfD) warf der Union vor, nur auf Symptome zu reagieren und die Realität nicht zu erkennen. Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Union habe in manchen Punkten durchaus Recht. Sie schlug vor, einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen als starkes Zeichen des Parlamentarismus angesichts des grassierenden Antisemitismus.

Petra Pau (Die Linke) erklärte, man müsse sich diesem Thema nicht nur mit Blick auf das Strafrecht stellen, sondern dort ansetzen, wo Antisemitismus überhaupt erst zur Einstellung von Menschen werde. Linda Teuteberg (FDP) betonte, um der besonderen Verantwortung der Deutschen gerecht zu werden, gelte es einerseits, Bekenntnissen auch Taten folgen zu lassen. Es komme aber auch darauf an, das Richtige zu tun.

Gesetzentwürfe als Reaktion auf Angriffe der Hamas

Bei den Vorlagen geht es zum einen um den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze, zum anderen um einen Gesetzentwurf zur Beendigung des Aufenthalts und Verhinderung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer. Die Union reagiert damit auf den Anschlag der palästinensischen Terrororganisation Hamas in Israel am 7. Oktober 2023, der die Bedrohungslage für jüdische Bürger auch in Deutschland verschärfe. Es sei unerträglich und nicht hinnehmbar, dass der Hamas-Terrorismus und Antisemitismus bejubelt und propagiert, auf Demonstrationen das Existenzrecht Israels öffentlich geleugnet beziehungsweise zur Zerstörung des Staates Israel aufgerufen werde.

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Im ersten Entwurf sieht die Union Schutzlücken bei den Tatbeständen Landfriedensbruch, Sympathiewerbung und Volksverhetzung. Hier sollen die Strafrahmen erhöht werden. Dem zweiten Entwurf zufolge sollen "zum besseren Schutz vor einer weiteren Verfestigung und Ausbreitung eines aus dem Ausland 'zugewanderten' Antisemitismus" Änderungen im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht vorgenommen werden. So will die Fraktion im Aufenthaltsrecht einen neuen Paragrafen einführen, demzufolge eine antisemitische Straftat in der Regel die Ausweisung nach sich zieht.