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Foto: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt
Nach Plänen von Union und SPD soll das Bürgergeld in "Grundsicherung für Arbeitssuchende" umbenannt werden.

Von der Rente bis zur Arbeitszeit : Was Union und SPD beim Sozialstaat planen

Neuer Name für das Bürgergeld und stabiles Rentenniveau bis 2031– das haben sich Union und SPD laut Koalitionsvertrag in der Arbeits- und Sozialpolitik vorgenommen.

17.04.2025
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3 Min

Besonders beim Bürgergeld gingen die Wahlprogramme von SPD und Union weit auseinander. Auch die Rentenpolitik sorgte im Vorfeld der Bundestagswahl für reichlich Zündstoff. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD zeigt nun, dass weder in der Rentenpolitik noch beim Bürgergeld umfangreiche Reformen geplant sind. 

Anders sieht dies bei Arbeitszeit aus. Statt einer täglichen Höchstarbeitszeit soll es künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit geben. Auch der Mindestlohn soll besonders nach Vorstellung der SPD steigen. Darauf haben sich die künftigen Koalitionspartner geeinigt. 


Grundsicherung für Arbeitssuchende: Das Bürgergeld bekommt neuen Namen

Während die SPD in der Ampel-Koalition maßgeblich an der Einführung des Bürgergeldes beteiligt war, hatte die Union bereits im Wahlprogramm angekündigt, das Bürgergeld im Falle eines Wahlsieges rückabwickeln zu wollen. Zwar soll das Bürgergeld laut Koalitionsvertrag nun einen neuen Namen bekommen und künftig „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ heißen, im Großen und Ganzen soll sich allerdings wenig ändern. 

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Die Parteien wollen beim Bürgergeld künftig mehr auf das Prinzip „Fördern und Fordern“ setzen. In einigen Punkten konnte sich die Union allerdings durchsetzen. So soll die Höhe des Schonvermögens sich künftig an die Lebensleistung koppeln. Auch entfällt laut Koalitionsvertrag künftig dort, wo Wohnungskosten unverhältnismäßig hoch sind, die Karenzzeit. 

Außerdem gibt der Koalitionsvertrag vor, dass Sanktionen künftig „schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden können“. Im Extremfall soll es möglich sein, einen „vollständigen Leistungsentzug“ zu vollziehen, wenn Empfängerinnen und Empfänger wiederholt zumutbare Arbeit ablehnen. Inwiefern dies umsetzbar ist, wird sich zeigen. Denn im Koalitionsvertrag steht auch, dass die Verschärfung von Sanktionen sich an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halten werde. Dies hatte sich 2019 mit Sanktionen im Sozialgesetzbuch II, wo auch das Bürgergeld verankert ist, befasst. Das Urteil damals: Ein kompletter Leistungsentzug ist unverhältnismäßig.


Union und SPD wollen mit der Aktivrente Arbeiten im Alter attraktiver machen

Union und SPD haben sich darauf verständigt, dass das heutige Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 festgeschrieben werden soll. "Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, gleichen wir mit Steuermitteln aus“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. Eine langfristige Rentenreform findet sich hingegen nicht im Koalitionsvertrag.

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Union und SPD wollen das Arbeiten im Alter attraktiver machen. Laut Koalitionsvertrag sollen Menschen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und dennoch freiwillig weiterarbeiten bei der sogenannten Aktivrente bis zu 2.000 Euro Gehalt steuerfrei erhalten können. 

Auch bei der sogenannten Mütterrente soll nachgelegt werden. Vor allem die CSU setzte dies im Wahlkampf als zentrales Thema. Unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes soll die Mütterrente künftig auf drei Rentenpunkte pro Kind erweitert werden. Bislang erhielten Frauen für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur bis zu 2,5 Rentenpunkte als Anerkennung der Kindererziehung. 


Mindestlohn von 15 Euro ab 2025 laut Koalitionsvertrag „erreichbar“

Die im Koalitionsvertrag erwähnte Erhöhung des Mindestlohns sorgte bereits kurz nach Veröffentlichung für Furore. Laut Einschätzung von SPD und Union sei eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde im Jahr 2026 „erreichbar“. Während die SPD, für die der Mindestlohn ein zentrales Wahlversprechen war, von einer Erhöhung zum kommenden Jahr spricht, machte Bundeskanzler in spe Merz deutlich, dass diese Erhöhung kein Automatismus sei.

Für die Erhöhung des Mindestlohns ist in Deutschland ein unabhängiges Gremium – die Mindestlohnkommission – zuständig. Auch der Koalitionsvertrag betont, dass Union und SPD „an einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission“ festhalten. Der Vorsitzende der Kommission verwies darauf, dass Ende Juni über Erhöhungen des Mindestlohns für 2026 und 2027 beraten werde. Im Anschluss kann die Bundesregierung diesen Vorschlag nur unverändert per Rechtsverordnung umsetzen. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde.


Arbeitszeit soll künftig wöchentlich festgesetzt werden

Im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie soll es künftig die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit geben - "auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf". Ohne Zeiterfassung soll es künftig weiterhin Regeln zur Vertrauensarbeitszeit geben. Schriftformerfordernisse etwa bei Befristungen sollen abgebaut werden.