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Vor 75 Jahren : Bayern stimmt gegen das Grundgesetz

Am 20. Mai 1949 stimmte der Bayerische Landtag gegen das Grundgesetz. Doch die deutsche Verfassung brauchte Bayerns Stimmen nicht.

17.05.2024
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Der stenografische Bericht der 110. Sitzung des Bayerischen Landtags vom 19. und 20. Mai 1949 ist schwer zu lesen. "Es geht darum, den nach wie vor ungebrochenen Willen Bayerns zu einem genügenden staatlichen Eigenleben, soweit es innerhalb eines Bundesstaates möglich ist, in Einklang zu bringen mit der staatlichen Gestaltung Gesamtdeutschlands", steht dort in altdeutscher Schrift. Das Zitat stammt von Ministerpräsident Hans Ehard (CSU). Auf der Agenda steht die "Abstimmung über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland", das der Freistaat Bayern an jenem Tag ablehnte.

Foto: DBT / Felix Zahn / photothek

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn unterzeichnet. Der Tag ist die Geburtsstunde der Bundesrepublik.

Am 8. Mai hatte der Parlamentarische Rat das Grundgesetz angenommen. Damit es in Kraft treten konnte, mussten nun zwei Drittel der elf westdeutschen Länder dem Regelwerk zustimmen. Eine sichere Sache, weil Bayern das einzige Land war, in dem sich eine Ablehnung abzeichnete: Schon in den vorhergehenden Debatten hatte die bayerische Staatsregierung den "starken Zentralisierungscharakter" des Grundgesetzes kritisiert. Man wollte sich eben nichts "von oben" - also aus Bonn - sagen lassen. "Unser Nein zu Bonn - Unser Ja zu Deutschland" war dementsprechend eine 16-seitige CSU-Broschüre betitelt, die laut der parteinahen Hanns-Seidel-Stiftung die "auf der unzureichenden Berücksichtigung des föderativen Staatsaufbaus beruhende Ablehnung des Grundgesetzes erläutert".

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Nach 14-stündiger Sitzung stimmten 101 der 174 Abgeordneten im Landtag gegen das Grundgesetz. Da die anderen Länder jedoch schon zugestimmt hatten, kam es auf Bayern nicht mehr an. Um jeden Vorwurf des Separatismus zu entkräften, beschloss der Landtag, die Ablehnung des Grundgesetzes durch ein Bekenntnis zur Bundesrepublik und zur Verfassungstreue zu ergänzen.

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