Vor 70 Jahren... : Frauen erhalten mehr Rechte
Am 18. Dezember 1953 urteilte das Verfassungsgericht, dass Frauen auch in der Ehe gleiche Rechte haben sollten. Die Umsetzung des Urteils gestaltete sich schwierig.
"Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu." Dieser Satz aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Kaiserzeit behielt auch in den Nachkriegsjahren in der Bundesrepublik seine Gültigkeit. Obwohl die Väter - und Mütter - des Grundgesetzes in Artikel 3 festhielten, "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", durften Frauen nur mit Einwilligung ihres Mannes arbeiten oder ein Konto eröffnen. Bei einer Scheidung gingen sie zumeist leer aus und hatten bei Sorgerechtsfragen das Nachsehen.
Allerdings wurde im Grundgesetz auch geregelt, dass Gesetze, die der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau entgegenstehen, nur bis März 1953 gültig seien. 1952 legte die Bundesregierung aus Union, FDP und DP daher einen Gesetzentwurf vor, der Frauen zwar mehr Rechte einräumte - aber den Stichentscheid des Mannes, sozusagen das letzte Wort, beibehielt.
Die erste deutsche Bundesministerin, Elisabeth Schwarzhaupt (CDU), kämpfte gegen den Stichentscheid in der Ehe.
Am 18. Dezember 1953 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Frauen und Männer auch in Ehe und Familie rechtlich gleichgestellt werden müssen und forderte entsprechende Reformen. Die Politik tat sich schwer: Es folgten weitere Anträge der Bundestagsfraktionen, der Unterausschuss "Familienrechtsgesetz" wurde gegründet. Streitpunkt blieb das Letztentscheidungsrecht des Mannes, das letztlich gekippt wurde.
Am 3. Mai 1957 beriet der Bundestag das Gleichberechtigungsgesetz. Noch einmal versuchte die Union, den Stichentscheid wieder aufzunehmen, scheiterte jedoch. Das beschlossene Gesetz blieb aber ein Kompromiss: So durfte etwa eine Frau gegen den Willen ihres Mannes arbeiten, jedoch nur, wenn "dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar" war. Diese Regelung hielt bis 1977.