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Bei der Bundestagswahl am 23. Februar gilt erstmals das von der Ampelkoalition beschlossene neue Wahlrecht. Die wichtigsten Fragen rund um die Wahl im Überblick.
Das Bundesverfassungsgericht lässt die Wahlrechtsreform der Ampel im Wesentlichen passieren. Die Ausgestaltung der Fünf-Prozent-Hürde ist jedoch verfassungswidrig.
Bei der Bundestagwahl 2013 scheitert die Fraktion der Liberalen an der Fünf-Prozent-Hürde und schaffte es so nicht ins Parlament.