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Das Bundesverfassungsgericht lässt die Wahlrechtsreform der Ampel im Wesentlichen passieren. Die Ausgestaltung der Fünf-Prozent-Hürde ist jedoch verfassungswidrig.
Bei der Bundestagwahl 2013 scheitert die Fraktion der Liberalen an der Fünf-Prozent-Hürde und schaffte es so nicht ins Parlament.