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Gesetzliches Mindestniveau steigt auf 15 Mbit/s : Recht auf schnelles Internet bekommt neue Mindestvorgaben

Der Digitalausschuss hat für höhere Mindestanforderungen beim Recht auf schnelles Internet gestimmt - die Netzagentur will das Verfahren dazu noch 2024 abschließen.

04.07.2024
True 2024-07-04T18:56:26.7200Z
2 Min

Das sogenannte Recht auf schnelles Internet wird aller Voraussicht nach verschärft. Der Digitalausschuss des Bundestages hat am Mittwoch für einen Prüfbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Evaluation der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) und einen Entschließungsantrag der Ampelfraktionen gestimmt, wonach künftig alle Haushalte in Deutschland mit mindestens 15 Megabit pro Sekunde im Download im Internet surfen können sollen. Das sind fünf Megabit mehr als bisher. Der Upload soll von 1,7 auf fünf Megabit steigen und sich damit verdreifachen. Die Latenz soll bei 150 Millisekunden bleiben.

Fälle einer festgestellten Unterversorgung bislang überschaubar

Bislang galten nach einer Schätzung der BNetzA bundesweit 400.000 Haushalte mit der alten Minimalvorgabe als unterversorgt, mit der Erhöhung steigt die Anzahl der Adressen weiter. Die Fälle einer festgestellten Unterversorgung aus den etwa 5.500 Eingaben zwischen Juni 2022 und Februar 2024 halten sich bislang allerdings in Grenzen.


Tabea Rößner im Porträt.
Foto: Nils Leon Brauer
„Ein Informationsangebot über das Recht auf Internet sollte in jedem Rathaus und Bürgeramt ausliegen.“
Tabea Rößner (Grüne)

Für den Bericht und den Antrag stimmte neben der Koalition die AfD-Fraktion. Dagegen stimmte die Union bei Enthaltung der Gruppe Die Linke. In dem Antrag fordern die Ampelfraktionen, die Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf schnelles Internet zu vereinfachen. Unter anderem soll die Bundesregierung prüfen, ob eine Feststellung von Unterversorgung innerhalb von sechs Monaten erfolgen könne. Weiter sollen Softwareprodukte zur Messung der Bandbreite so überarbeitet werden, dass die Durchführung der Messungen einfacher und weniger zeitaufwendig werde.

Linke: Keine ausreichende Teilhabe an der digitalen Gesellschaft

In der Diskussion verwiesen Redner der Koalition darauf, dass die Verbraucher umfassend über das Recht auf schnelles Internet und die Möglichkeiten, das Recht geltend zu machen, informiert werden müssten. „Ein Informationsangebot über das Recht auf Internet sollte in jedem Rathaus und Bürgeramt ausliegen“, sagte Digitalausschuss-Vorsitzende Tabea Rößner (Grüne) mit Blick darauf, dass Bürger ohne gutes Netz schlecht Internetformulare ausfüllen könnten. Dazu gehöre auch, dass das Kontaktformular auf der Webseite der BNetzA nutzerorientierter gestaltet  werden müsse.

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Auf eine Frage aus der SPD-Fraktion nach dem weiteren Zeitplan sagte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller, man wolle das Verfahren noch in diesem Jahr abschließen. Unter anderem muss dafür eine Verordnung geändert werden, für die grünes Licht vom Bundesrat und vom Digitalausschuss nötig ist.

Die AfD-Fraktion lobte die Anpassung und den Entschließungsantrag, die Union fragte unter anderem nach Details zur Finanzierung bei der Verpflichtung von Unternehmen. Kritik kam aus den Reihen der Gruppe Die Linke, die die Anpassung "nicht zeitgemäß" für eine ausreichende Teilhabe an der digitalen Gesellschaft nannte. Es sei zudem unklar, wann eine Kampagne zum Rechtsanspruch komme und ob es dafür Ressourcen gebe.