Anhörung zum Haushalt 2025 : Experten kritisieren "Bodensatz-GMA"
Die "Bodensatz-GMA" im Haushaltsentwurf 2025 ist in einer Anhörung auf Bedenken bei den Sachverständigen gestoßen. Es ist nicht der einzige Kritikpunkt.
Expertinnen und Experten sind uneins, ob der Haushaltsentwurf 2025 die verfassungsrechtlichen Vorgaben einhält. Das wurde bei einer Anhörung Anfang der Woche im Haushaltsausschuss deutlich. Insbesondere die mit zwölf Milliarden Euro ausgewiesene "Bodensatz-GMA" im Einzelplan 60 beäugten die Sachverständigen kritisch. Selbst von den Regierungsfraktionen benannte Sachverständige hatten Bedenken wegen der Höhe der Globalen Minderausgabe. Bei einer GMA geht der Gesetzgeber davon aus, dass im Haushalt eigentlich vorgesehen Mittel in dieser Höhe tatsächlich nicht abgerufen werden. Nur dank einer GMA von zwölf Milliarden oder drei Prozent des Haushaltsvolumens bleibt der Entwurf für 2025 im Rahmen der Schuldenbremse.
Der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler Armin Steinbach (Hochschule HEC Paris) nannte dies "finanz- und verfassungsrechtlich problematisch". Das Instrument der GMA werde gewöhnlich "zum Einsatz gebracht, um Prognoseschwierigkeiten und Schätzungenauigkeiten abzubilden und darf nicht eingesetzt werden, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen beziehungsweise nur zum Schein herbeizuführen", erklärte der von der SPD benannte Sachverständige. Für "noch vertretbar" hielten er wie auch einige weitere Sachverständige eine GMA von zwei Prozent und damit unter zehn Milliarden Euro. Schon im Vorfeld hatten Abgeordnete der Koalition darauf hingewiesen, dass sie eine Absenkung in dieser Größenordnung erreichen wollen.
Sachverständiger sieht “fundamentales Gewaltenteilungs-Problem”
Der von der AfD-Fraktion benannte Berliner Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau wies allerdings darauf hin, dass der Regierungsentwurf neben dieser "Bodensatz-GMA" weitere GMA in den Einzelhaushalten vorsehe, so dass in der Summe Minderausgaben von fast neun Prozent angenommen würden. Das genüge keinesfalls dem "Grundsatz der Haushaltswahrheit". Der "eigentliche Skandalon" aber sei, dass der Bundestag, würde er einen solchen Etat beschließen, seine Kompetenz für den Haushaltsvollzug an die Regierung abtreten würde, argumentierte Vosgerau. Das aber wäre ein "fundamentales Gewaltenteilungs-Problem" und damit verfassungswidrig.
Der von den Grünen benannte Staatsrechtler Alexander Thiele von der BSP Business & Law School Berlin vermisste eine stichhaltige Begründung für die hohe GMA. Der Verweis der Regierung auf die "empirische Erfahrung", dass Mittel in dieser Größenordnung am Jahresende nicht abgerufen worden seien, "bringt verfassungsrechtlich nicht viel", sagte Thiele.
Der Volkswirt Jan Schnellenbach (Brandenburgische Technische Universität), den die FDP-Fraktion benannt hatte, schlug als konkrete Maßnahme vor, die vorerst nicht benötigten Milliarden für eine Intel-Chipfabrik umzuwidmen, um so die GMA zu senken.
Der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler Jens Südekum verwies aber darauf, dass es in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch keine Anhaltspunkte für eine zulässige Höhe der GMA gibt. Auch der von der SPD benannte Südekum hielte eine Höhe von "unter zehn Milliarden" im nächsten Jahr für "vertretbar".
Wachstumsprognose stößt auf Kritik
Problematisch erschienen mehreren Sachverständigen auch im Haushaltsentwurf angesetzte Globale Mehreinnahmen, die sich infolge der Wachstums-Initiative ergeben sollen. Dieses noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Maßnahmenpaket soll die Konjunktur beleben und damit zu Steuermehreinnahmen führen. Die Wirtschaftswissenschaftlerin der Ludwig-Maximilians-Universität München und Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, erwartet zwar "Wachstumsimpulse". Die dadurch aber von der Regierung erwarteten Mehreinnahmen für das erste Jahr, also 2025, hielt die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige aber für "eher überschätzt".
Die Bundesregierung erwartet durch die Wachstums-Initiative eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes von 0,5 Prozent im ersten Jahr. Dazu erklärte der Vorsitzende des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats, der Finanzwissenschaftler Thiess Büttner von der Universität Erlangen-Nürnberg, dass nach üblicher Schätzung bei einem Prozent Wirtschaftswachstum vier Milliarden Steuermehreinnahmen zu erwarten seien. Wie die Bundesregierung dann bei einem halben Prozent Wachstum auf 6,9 Prozent Mehreinnahmen komme, sei ihm "unerklärlich", so der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige.
Kritisch diskutiert wurde auch die Erhöhung des Eigenkapitals und ein Darlehen mit 34 Jahren Laufzeit an die Deutsche Bahn. Der von der Union benannte Finanz- und Steuerrechtler Hanno Kube (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) hielt es für "fraglich", ob es sich hier tatsächlich um einen "werthaltigen Vermögenstausch" handelt, für den die Schuldenbremse nicht gilt. Andere Sachverständige verwiesen allerdings darauf, dass bei der Bahn langfristig mit einer Einhaltung ihrer Verpflichtungen gerechnet werden könne.