Eilanträge gegen Sondersitzungen : Bundestagspräsidentin Bas weist Kritik zurück
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) erklärt, dass sie den noch amtierenden Bundestag einberufen muss, wenn ein Drittel der Abgeordneten dies verlangen.

Trotz angekündigter Klagen unter anderem von der AfD und der Linken hält Bärbel Bas daran fest, dass der Vorgang „parlamentarisch ungewöhnlich, aber regulär“ sei.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) weist Kritik an der Einberufung von zwei Sondersitzungen des noch amtierenden Bundestages kurz vor der Konstituierung des neu gewählten zurück. Bas erklärte, dass sie den noch amtierenden Bundestag einberufen muss, wenn ein Drittel der Abgeordneten dies verlangen. „Dann bin ich dazu verpflichtet, eine Sitzung einzuberufen.“ Das sei mit dem von der CDU/CSU- und SPD-Fraktion gestellten Antrag der Fall.
Trotz angekündigter Klagen unter anderem von der AfD und der Linken halte sie daran fest, dass der Vorgang „parlamentarisch ungewöhnlich, aber regulär“ sei.
„Das ist 1976 mit einer Grundgesetzänderung bewusst so angelegt worden, damit es nie eine parlamentslose Zeit gibt.“
Der amtierende Bundestag sei voll handlungsfähig. „Das ist 1976 mit einer Grundgesetzänderung bewusst so angelegt worden, damit es nie eine parlamentslose Zeit gibt“, so Bas. Fälle wie den aktuellen habe es in der Geschichte des Bundestags, nach einer diesbezüglichen Grundgesetzänderung bisher vier Mal gegeben. Mindestens zwei Mal sei es dabei um herausgehobene Entscheidungen, nämlich Einsätze der Bundeswehr gegangen, im Kosovo und in Afghanistan.
Die jetzt in Rede stehenden Sondersitzungen sind für diesen Donnerstag (13. März) und den Dienstag nächster Woche (18. März) geplant. In den beiden Sitzungen sollen nach einem Vorschlag von Union und SPD durch eine Grundgesetzänderung ein milliardenschweres Sondervermögen und eine Reform der Schuldenbremse beschlossen werden. Für die hierfür notwendige Zweidrittelmehrheit führen Union und SPD Gespräche mit Grünen und FDP. Im neu gewählten Bundestag, der sich am 25. März konstituieren soll, kommen Union, SPD und Grüne wegen der Zugewinne der AfD und der Linken nach der jüngsten Bundestagswahl nicht mehr auf die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit. Die FDP ist im 21. Deutschen Bundestag nicht mehr vertreten.