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Beratung über Änderungen des Grundgesetzes : Sondersitzungen des Bundestags am 13. und 18. März

Der Bundestag soll noch in der laufenden Wahlperiode in Sondersitzungen über das geplante Finanzpaket von Union und SPD beraten.Auch Ausschusssitzungen sind geplant.

07.03.2025
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3 Min

Der 20. Deutsche Bundestag tritt Mitte März zu Sondersitzungen zusammen. Das Plenum soll am 13. März ,ab 12 Uhr, und am 18. März, ab 10 Uhr, beraten und über die Vorlagen abstimmen. Auch Beratungen und Anhörungen in den Ausschüssen sind geplant. Das geht aus einer Mitteilung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) an die Abgeordneten vom Donnerstag hervor. Die Sondersitzungen sind auf Verlangen der Fraktionen von Union und SPD anberaumt worden. Gegenstand der Sitzungen soll die Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) sein, geht weiter daraus hervor. 

Foto: DBT/ Xander Heinl

Bis zur konstituierenden Sitzung des 21. Bundestags ist der 20. Bundestag noch voll arbeitsfähig. Er soll in den kommenden zwei Wochen zu Sondersitzungen zusammenkommen.

Hintergrund sind die am Dienstagabend von den Sondierern um CDU-Parteichef Friedrich Merz, CSU-Parteichef Markus Söder und den sozialdemokratischen Parteichefs Lars Klingbeil und Saskia Esken angekündigten Initiativen für Verteidigung und Infrastruktur, für die das Grundgesetz geändert werden müsste.

Für Grundgesetzänderungen ist eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestages nötig; diese liegt bei 489 Abgeordneten. Die haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD allerdings im 20. Deutschen Bundestag nicht und sind damit auf Stimmen aus anderen Fraktionen angewiesen. 

Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturausgaben geplant

CDU-Chef Merz hatte am Dienstagabend erklärt, die notwendigen Entscheidungen, um die Rüstungsausgaben hochzufahren, duldeten nach den “jüngsten Entscheidungen der amerikanischen Regierung” keinen Aufschub. Dafür soll die Schuldenbremse bei bestimmten Investitionen angepasst werden: Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sollen den Plänen zufolge von dieser ausgenommen werden. Zudem soll die Situation der Infrastruktur in Bund, Ländern und Kommunen verbessert werden. Dafür wollen Union und SPD ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von zehn Jahren schaffen und die Schuldenregel für die Länder ändern.

Begriff Sondersitzung taucht in der Geschäftsordnung nicht auf

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In der Geschäftsordnung des Bundestages sucht man den Begriff “Sondersitzung” vergeblich: Als solche Sitzungen werden Treffen des Bundestages bezeichnet, die außerhalb der geplanten Sitzungswochen stattfinden. Beispiel dafür sind die Sondersitzungen Ende Februar 2022 aus Anlass des von Russland völkerrechtswidrig begangenen Krieges gegen die Ukraine, eine Sitzung im Juni 2016 zum Ausgang des “Brexit”-Referendums oder eine im Juli 2015 nötig gewordene Sitzung zur Freigabe von Finanzhilfen für Griechenland.

Artikel 39 des Grundgesetzes besagt, dass die Bundestagspräsidentin eine solche Sitzung einberufen muss, wenn ein Drittel des Deutschen Bundestages, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler dies verlangen. 

Keine parlamentslose Zeit möglich

In Deutschland gibt es keine parlamentslose Zeit: Bis zur Konstituierung eines Bundestages besteht der bisherige Bundestag weiter. Bei Bedarf können sowohl die bisherigen Ausschüsse zusammenkommen als auch das Plenum. Das geschah beispielsweise im Oktober 1998, als es im Zeitraum zwischen der Bundestagswahl und der Konstituierung des neugewählten Bundestages notwendig wurde, über die Beteiligung der Bundeswehr an einer NATO-Luftoperation im Kosovo-Konflikt zu entscheiden. Auch im September 2005 kam der Bundestag in alter Zusammensetzung nochmals zusammen, um über die Verlängerung und Ausweitung der Bundeswehrbeteiligung am NATO-geführten Einsatz in Afghanistan abzustimmen. Unter Verkürzung aller üblicher Fristen wurden innerhalb eines Sitzungstages die erste Lesung, Ausschussberatung und Schlussabstimmung durchgeführt.

Die Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages soll am 25. März stattfinden. Laut Grundgesetz muss sich der Bundestag spätestens 30 Tage nach der Bundestagswahl konstituieren. Der Bundeswahlausschuss soll voraussichtlich am 14. März 2025 zusammentreten, um das endgültige Wahlergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar festzustellen. 

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