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Anhörung zum Regierungsentwurf : Experten für geringere Mindeststrafen bei Kinderpornographie-Delikten

Die Pläne der Bundesregierung, die Mindeststrafen für Kinderpornographie-Delikte abzusenken, stoßen bei Experten auf Zustimmung.

11.04.2024
True 2024-04-11T12:13:56.7200Z
2 Min

Eine Mutter warnt andere Eltern vor kursierenden Kinderpornos. Weil sie Beweisbilder mitschickt, wird sie wegen Verbreitung von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Kein Einzelfall, seit der Gesetzgeber zum 1. Juli 2021 den Strafrahmen verschärft und die Mindeststrafe auf ein Jahr angehoben hat. Damit wurden die Delikte vom Vergehen zum Verbrechen hochgestuft.

Dadurch seien die Strafermittler auch "bei Fällen mit geringstem Unrechtsgehalt" an der Einstellung der Verfahren gehindert, erläuterte der Ravensburger Staatsanwalt Alexander Boger bei einer Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch. Die Behörden müssten, wie Alexander Poitz von der Gewerkschaft der Polizei ausführte, mit "harten Ermittlungsmaßnahmen" wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen gegen "zum Teil ahnungslose Personen" vorgehen. Mehrere Sachverständige wiesen darauf hin, dass sie seinerzeit vor genau solchen Folgen gewarnt hätten.

Nun will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf die Mindeststrafen wieder senken. "Die Praxis ruft nach dieser Reform", erklärte Oliver Piechaczek vom Deutschen Richterbund. Allerdings gab Rainer Becker von der Deutschen Kinderhilfe zu bedenken, dass Deutschland mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung gegen eine EU-Richtlinie verstoßen könnte, die jegliche Kinderpornografie als schwere Straftat einstuft. Er schlug vor, stattdessen bestimmte Tatmerkmale als minderschwere Fälle mit niedrigerem Strafrahmen einzustufen und andere ganz von der Strafverfolgung auszunehmen.

Sachverständige warnen vor möglichen Schlupflöchern

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Einen solchen "Tatbestandsausschluss" sieht die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, allerdings kritisch. Auch bei einem "Unrechtsgehalt am untersten Rand" brauche es erst einmal die Möglichkeit für die Strafverfolger, den Fall zu prüfen, um ihn angemessen beurteilen zu können. Die Frankfurter Strafrechtlerin Anja Schmidt pflichtete ihr bei mit dem Hinweis, dass auch bei der Weitergabe von Abbildungen durch Eltern oder Lehrer an andere Erziehungsberechtigte die Persönlichkeitsrechte des abgebildeten Kindes verletzt würden. Mehrere Sachverständige wiesen darauf hin, dass eine Auflistung von Tatbeständen, die eine Strafverfolgung ausschließen, auch neue Schlupflöcher für Täter schaffen könne. Sie könnten etwa strafbares Material verbunden mit geheuchelten Warnungen weiterverbreiten.