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Die 2021 erhöhten Mindeststrafen für Kinderpornographie-Delikte werden wieder gesenkt. Damit sollen Ermittler und Gerichte künftig wieder flexibler agieren können.
Die Pläne der Bundesregierung, die Mindeststrafen für Kinderpornographie-Delikte abzusenken, stoßen bei Experten auf Zustimmung.
Die 2021 verschärfte Mindeststrafe für Kinderpornographie-Delikte führt in der Praxis zu erheblichen Problemen. Die will die Bundesregierung nun beheben.
Die Union verlangt, IP-Adressen anlasslos für sechs Monate zu speichern. So soll Kindesmissbrauch effektiver bekämpft werden.
Das nun vom Bundestag beschossene European Recovery Program sieht vor allem zinsgünstige Kredite für mittelständische Betriebe und Angehörige freier Berufe vor.