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Nach Kritik aus der Praxis : Mindeststrafen für Kinderpornographie-Delikte sinken

Die 2021 erhöhten Mindeststrafen für Kinderpornographie-Delikte werden wieder gesenkt. Damit sollen Ermittler und Gerichte künftig wieder flexibler agieren können.

17.05.2024
True 2024-05-17T16:11:39.7200Z
2 Min

Die Mindeststrafen für Kinderpornographie-Delikte werden gesenkt. Besitz und Erwerb sollen künftig mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe, die Verbreitung mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft werden können. Mit dem am späten Donnerstagabend im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung zieht der Gesetzgeber Konsequenzen aus den Rückmeldungen aus Praxis zu der erst 2021 verabschiedeten Anhebung der Mindeststrafen. Die damals ebenfalls beschlossene Anhebung der Höchststrafen bleibt unangetastet.

Seinerzeit hatte die Große Koalition von CDU/CSU und SPD unter dem Eindruck diverser Missbrauchskomplexe die Mindeststrafen jeweils auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht. Damit galten die Delikte nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen. In der Folge konnten Staatsanwälte und Gerichte Strafverfahren nicht mehr einstellen beziehungsweise per Strafbefehl erledigen.

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Aus Sicht der Praktiker wurde damit ein tat- und schuldangemessenes Bestrafen unmöglich gemacht. Als klassische Fälle sind in der Debatte der vergangenen Monate etwa Eltern angeführt worden, die kinderpornographisches Material auf dem Handy ihrer Kinder entdecken und zur Warnung an andere Eltern schicken.

Union kritisiert die pauschale Herabstufung

Für den im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD und die Union stimmten dagegen.

In der Sache erkannten Vertreter aller Fraktionen Korrekturbedarf. Die Union sprach sich aber gegen die pauschale Herabstufung zum Vergehen aus und plädierte stattdessen für eine Lösung über Fallgruppen, um Fälle am unteren Rand der Strafwürdigkeit entsprechend behandeln zu können. Zudem befürchtete die Fraktion, dass ein geringerer Strafrahmen in der Praxis auch zu geringeren Strafen führend wird. Die AfD hatte sich für eine ähnliche Lösung ausgesprochen. Die Koalitionsfraktionen sahen die Fallgruppenlösung in den Ausschussberatungen hingegen als weniger praktikabel an.