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Bei der Bundestagswahl am 23. Februar gilt erstmals die "Zweitstimmendeckung" – eine zusätzliche Anforderung für die Wahlkreissieger auf dem Weg in den Bundestag.
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar gilt erstmals das von der Ampelkoalition beschlossene neue Wahlrecht. Die wichtigsten Fragen rund um die Wahl im Überblick.
Das Bundesverfassungsgericht lässt die Wahlrechtsreform der Ampel im Wesentlichen passieren. Die Ausgestaltung der Fünf-Prozent-Hürde ist jedoch verfassungswidrig.
Am Dienstag will das Gericht in Karlsruhe sein Urteil zur Wahlrechtsreform verkünden. Unter anderem die Union hatte dagegen geklagt.
Das reformierte Wahlrecht könnte vom Verfassungsgericht wegen der Streichung der Grundmandatsklausel beanstandet werden. Ein Urteil wird im Sommer erwartet.