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Ausschuss billigt Haushalt : Etat 2024 mit Verspätung beschlossen

Lange hat die Koalition über den Haushalt gestritten, dann kam das Urteil des Verfassungsgerichts. Nun ist der Etat 2024 in trockenen Tüchern.

19.01.2024
2024-02-16T13:54:11.3600Z
4 Min

Am Donnerstagabend, um 19.27 Uhr, war es vollbracht. Nach monatelangen Querelen und Gezanke in der Koalition sowie einer veritablen Haushaltskrise hat der Haushaltsausschuss den Weg für den Bundeshaushalt 2024 freigemacht. Die Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates Anfang Februar vorausgesetzt, wird der nun im Ausschuss verabschiedete Etat auch die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beenden.

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Nach den 9,5-stündigen Beratungen im Gremium zeigten sich die Chef-Haushälter der Koalitionsfraktionen zufrieden, ließen aber auch Differenzen durchscheinen: "Trotz unterschiedlicher Blickwinkel, vor dem Hintergrund multipler Krisen", und der Folgen des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts sei es gelungen, einen "ausgewogenen" Bundesetat aufzustellen, erklärten Dennis Rohde (SPD), Sven-Christian Kindler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) nach der Sitzung.

Diese "unterschiedlichen Perspektiven" hatten das ganze Haushaltsverfahren durchzogen. So verfahren war die Situation innerhalb der Bundesregierung, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) darauf verzichtete, im Frühjahr vergangenen Jahres Eckwerte des Haushalts und der Finanzplanung öffentlich vorzustellen. Schließlich einigte sich die Bundesregierung auf einen Entwurf, der Streit über Kürzungen, Kindergrundsicherung und Elterngeld blieb aber virulent. Zur Umsetzung mancher Kürzungen legte die Bundesregierung extra ein Haushaltsfinanzierungsgesetz auf.

Foto: picture-alliance/Flashpic/Jens Krick

Etat bereinigt: Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Helge Braun (CDU, Mitte) eröffnete am Donnerstagmorgen die finale Ausschusssitzung zum Haushalt 2024.

Es sollte nicht das einzige Haushaltsfinanzierungsgesetz bleiben. Denn am 15 November 2023 ließ das Bundesverfassungsgericht eine haushaltspolitische Bombe platzen. Die Karlsruher Richterinnen und Richter gaben der Klage der Union gegen den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 Recht. Damit hatte die Koalition seinerzeit nicht benötigte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro aus dem Krisenjahr 2021 in den Klima- und Transformationsfonds (KFT) übertragen - und wollte sie in den nächsten Jahren nutzen.


„Haushaltssanierung zulasten der Beitragszahler, das ist grundfalsch.“
Stephan Stracke (CSU)

Karlsruhe erklärte dieses Haushaltsmanöver für verfassungswidrig und nichtig. Damit fehlten der Koalition plötzlich 60 Milliarden Euro im KTF. Mehr noch: Das Urteil stellte auch die bisherige Haushaltspraxis in Bund und Ländern, insbesondere den Umgang mit Notlagenkrediten und Sondervermögen, auf den Kopf. Es folgte eilig ein Nachtragshaushalt für das vergangene Jahr, um insbesondere die Zahlungen für die Strom- und Gaspreisbremse rechtlich abzusichern.

Klar war auch: Der Haushalt 2024 musste ebenfalls angepasst werden. Ein schneller Durchbruch, um den Haushalt noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel zu verabschieden, gelang der Koalition nicht. Die Differenzen waren zu groß, etwa mit Blick auf ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse, das bei der FDP auf wenig Gegenliebe stieß.

An einigen Stellen soll gekürzt werden

Schließlich einigte sich die Ampel auf ein Maßnahmenpaket: Beim internationalen Engagement, bei Agrarsubventionen, im Bildungsbereich und beim Bürgergeld soll gekürzt werden, teilweise im parlamentarischen Verfahren beschlossene Mehrausgaben sollen rückgängig gemacht werden. Mehreinnahmen soll etwa die Erhöhung der Luftverkehrssteuer bringen. Zudem wird der Zuschuss an die Rentenversicherung reduziert. Diese Änderungen hat der Ausschuss nun in Etatform gegossen. Auch die Planungen für den Klima- und Transformationsfonds wurden deutlich angepasst. Die gesetzlichen Anpassungen in Form eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes passierten den Ausschuss ebenfalls am Donnerstag.

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Bei einigen Ideen machte die Ampel allerdings noch einen Rückzieher. Die Ausnahme der Kfz-Steuer für Landwirte bleibt bestehen. Zudem muss die Bundesagentur für Arbeit dem Bund doch nicht Milliarden in diesem und den nächsten Jahren überweisen. Eigentlich war vorgesehen, dass die BA Zuschüsse beziehungsweise Darlehen, die ihr während der Corona-Pandemie vom Bund gezahlt worden waren, nun wieder zurückzahlt. Daran hatte in einer Anhörung vergangene Woche einige Sachverständige verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Die Union dachte laut über eine weitere Verfassungsklage nach.

Dieses Risiko geht die Ampel nun nicht ein, der Vorschlag wurde gestrichen. Möglich machte das auch der positiv ausgefallen, vorläufige Haushaltsabschluss für das Vorjahr, der der Ampel in 2024 einen tieferen Griff in die Rücklage ermöglicht. Damit ist auch die in Koalitionskreisen diskutierte Ausnahme von der Schuldenbremse für die 2,7 Milliarden Euro, die als Ahrtal-Hilfen im Etat veranschlagt sind, vom Tisch.

In der nächsten Sitzungswoche soll der Haushalt dann beschlossen werden. Dass die Opposition von dem Etatplänen nichts hält, machten sie schon am Mittwoch bei der ersten Lesung zum Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz deutlich. Vertreter von Union und AfD äußerten unter anderem Kritik an den da noch im Entwurf stehenden Rückzahlungen der BA, aber auch an den geplanten Subventionskürzungen sowie Steuererhöhungen.

Harte Kritik an den Sparplänen

Für die AfD-Fraktion warb Peter Boehringer etwa dafür, statt im Landwirtschaftsbereich an anderer Stelle zu kürzen: "Mit einer Streichung der Förderung allein von Projekten mit Genderbezug nur für Pakistan, Senegal und Kolumbien aus dem deutschen Haushalt kommen Sie schon sehr weit." Kritik übte Boehringer zudem an der Minderung der Zuschüsse an die Rentenversicherung. Damit würden die Beiträge hochgetrieben. Insgesamt seien die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Sparpläne "ein asoziales Schauspiel", meine Boehringer.

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Stephan Stracke (CSU) warf der Koalition vor, dass Bauern und der Mittelstand die Zeche zahlen müssten "für eine vollkommen verkorkste und verfassungswidrige Haushaltspolitik". Stracke sah die Kürzungen der Zuschüsse an die Rentenversicherung ebenfalls kritisch: "Haushaltssanierung zulasten der Beitragszahler, das ist grundfalsch." Als in die richtige Richtung gehend befand er die mit Entwurf vorgesehene Verschärfung beim Bürgergeld für "Totalverweigerer".

Für die Ampel-Koalition steht unterdessen der nächste Perspektiventest an. Das Aufstellungsverfahren für das Jahr 2025 beginnt zeitnah.