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Flüchtlingskosten und Startchancen : Länder bekommen mehr Geld aus der Umsatzsteuer

Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hat der Bundestag den Weg für die finanzielle Umsetzung diverserer Absprachen zwischen Bund und Ländern bereitet.

04.07.2024
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Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hat der Bundestag den Weg für die finanzielle Umsetzung diverserer Absprachen zwischen Bund und Ländern bereitet. Konkret geht es um die Umsatzsteuerverteilung. Für den im Haushaltsausschuss noch geänderten Entwurf stimmten am Donnerstag die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung von Union, Linke und BSW und Gegenstimmen der AfD.

"Abschlagszahlung" für flüchtlingsbezogene Kosten

Umgesetzt wird erstens die "Abschlagszahlung" für flüchtlingsbezogene Kosten, auf die sich der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten im November 2023 verständigt hatten. Sie beträgt nach dem Entwurf 500 Millionen Euro im Jahr 2024.

Zweitens wird die finanzielle Entlastung der Länder im Zusammenhang mit der Erstellung von Wärmeplänen festgeschrieben. Dazu verzichtet der Bund ab diesem Jahr bis einschließlich 2028 zugunsten der Bundesländer auf jeweils 100 Millionen Euro aus dem Umsatzsteueraufkommen.

Booster für das Startchancen-Programm

Drittens sieht der Entwurf die Umsetzung der Finanzierungsvereinbarung für eine Säule des "Startchancen"-Programms vor. Hierfür erhalten die Länder im Jahr 2024 insgesamt 300 Millionen Euro und in den Jahren 2025 bis 2029 jeweils 600 Millionen Euro zusätzlich aus der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes.

Viertens sollen die Vereinbarungen aus dem "Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst" umgesetzt werden. Dafür erhalten die Länder im laufenden Jahr zusätzlich 600 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes.

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