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Monarchien global : Von Belgien bis Bahrain: Königshäuser in aller Welt

Allein in Europa gibt es zehn parlamentarische Monarchien. Doch auch in Afrika, Asien und der arabischen Welt sind Königshäuser verbreitet.

03.01.2022
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7 Min

Die Monarchien Europas: Ein Überblick

Königreich Belgien

Seit 2013 ist Philippe aus dem Haus Sachsen-Coburg und Gotha König der Belgier und Staatsoberhaupt. Verfassungsrechtlich gehört Belgien zu den konstitutionellen Monarchien, ist de facto aber eine parlamentarische. Der König ist formal Teil der Regierung. Er ernennt Minister und unterzeichnet Gesetze. Letzteres bedarf aber der Gegenzeichnung durch einen Minister.

Königreich Dänemark

Margrethe II. aus dem Haus Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg ist seit 1972 Königin und Staatsoberhaupt Dänemarks. Innerhalb der parlamentarischen Monarchie übernimmt sie vor allem repräsentative Aufgaben. Gemäß der Mehrheitsverhältnisse im Parlament ernennt und entlässt sie den Ministerpräsidenten. Gesetze bedürfen ihrer Unterschrift.

Fürstentum Liechtenstein

Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein hat in der konstitutionellen Monarchie eine machtvolle Stellung, die durch eine Verfassungsnovelle per Volksabstimmung 2003 noch einmal gestärkt wurde. Er kann das Parlament jederzeit „aus erheblichen Gründen“ auflösen. Zudem kann er ohne die Zustimmung des Parlaments die Regierung entlassen und über Notverordnungen selbst regieren. Zudem führt er den Vorsitz des Richterauswahlgremiums, das die Richter dem Parlament zur Wahl vorschlägt. In diesem Gremium hat der Fürst ein Vetorecht. Das Volk kann umgekehrt dem Fürsten das Misstrauen aussprechen. Über seine Absetzung entscheiden aber die stimmberechtigten Mitglieder des Fürstlichen Hauses, deren Vorsitzender er selbst ist. Die Regierungsgeschäfte führt seit 2004 sein Sohn, Erbprinz Alois.

Großherzogtum Luxemburg

Staatsoberhaupt und Großherzog von Luxemburg ist seit 2000 Henri von Nassau. Formal ernennt und entlässt er die Regierung und kann das Parlament auflösen. Faktisch übernimmt er aber ausschließlich repräsentative Aufgaben wahr. Als er sich 2008 weigerte, das Sterbehilfegesetz zu unterzeichnen, wurde die Verfassung geändert. Seitdem darf er
Gesetze nur noch verkünden.

Fürstentum Monaco

Seit 2005 ist Albert II. regierender Fürst des Stadtstaates. In der konstitutionellen Monarchie hat er eine machtvolle Position inne. Er kann jederzeit das Parlament auflösen und Neuwahlen herbeiführen und er ernennt den Regierungschef.

Das niederländische Königshaus gilt heute als das reichste in Europa.   Foto: picture alliance/Westend61/Xose Casal

Königreich der Niederlande

Seit 2013 ist Willem-Alexander aus dem Haus Oranien-Nassau König und Staatsoberhaupt. Zum Königreich der Niederlande gehören auch die autonomen Karibikinseln Aruba, Bonaire, Curacao, Sint Marten, Sint Eustatius und Saba. Der König ist Mitglied der Regierung, nimmt aber nicht an deren Sitzungen teil. Er kann das Parlament auflösen und Gesetze bedürfen seiner Unterschrift. Dies muss jedoch von einem Minister gegengezeichnet werden.

Königreich Norwegen

Seit 1991 ist Harald V. aus dem Haus Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg König und Staatsoberhaupt von Norwegen. In der konstitutionelle Monarchie nimmt er vor allem repräsentative Aufgaben war. Formal bestätigt er die Regierung, leitet die Sitzungen der Regierung und eröffnet das Parlament. Laut Verfassung verfügt er auch über ein Veto-Recht gegen verfassungswidrige Beschlüsse der Regierung.

Königreich Schweden

Seit 1973 sitzt König Carl XVI. Gustaf aus dem Hause Bernadotte auf dem schwedischen Thron. Seine Aufgaben innerhalb der parlamentarischen Monarchie sind rein repräsentativ. Im Gegensatz zu anderen Monarchen in Europa unterzeichnet er keine Gesetze, ernennt nicht die Regierung und vertritt Schweden auch nicht völkerrechtlich.

Vatikanstaat

Der Staat Vatikanstadt ist die letzte absolute Monarchie Europas. Der von den Kardinälen auf Lebenszeit gewählte Papst, derzeit Franziskus, ist nicht nur geistliches Oberhaupt der Katholischen Kirche, sondern laut Verfassung auch Inhaber der legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt im Vatikanstaat.


Die Monarchien in der arabischen Welt

Bahrain

Das Königreich Bahrain, seit 2002 eine Monarchie auf Verfassungsbasis, besteht aus 33 Inseln vor der Küste Saudi-Arabiens, mit rund 1,6 Million Einwohnern. Staatsoberhaupt ist König Hamad bin Isa Al-Khalifa. Die Familie Al-Khalifa regiert Bahrain seit 1783. Seit 2002 verfügt Bahrain über ein Zwei-Kammer-System mit einem gewähltem Abgeordnetenhaus und einer vom König eingesetzten beratenden Versammlung. Wie Marokko und die VAE unterzeichnete auch Bahrain im Jahr 2020 einen Friedensvertrag mit Israel.

Jordanien

Das „Haschemitische Königreich Jordanien“ ist formal eine konstitutionelle Erbmonarchie mit rund zehn Millionen Einwohnern und König Abdullah II. Ibn Al-Hussein als Staatsoberhaupt. Exekutive, Legislative und Jurisdiktion sind formal unabhängig, die Gewaltenteilung indes nach AA-Angaben faktisch außer Kraft gesetzt, da der König über weitreichende Kompetenzen verfügt.

Katar

Emir Scheich Tamim bin Hamad Al-Thani ist Staatsoberhaupt und Regierungschef dieser absoluten Erbmonarchie mit etwa 2,8 Millionen Einwohnern. Im Oktober 2021 fanden erstmalig in der Geschichte Katars Wahlen zum „Schura-Rat“ statt, bei denen 30 der 45 Mitglieder dieser beratenden Versammlung gewählt wurden. Die restlichen 15 Mitglieder wurden vom Emir ernannt. Diese Regelung ist so in der seit 2005 geltenden Verfassung vorgesehen, doch waren bislang alle Ratsmitglieder ernannt gewesen.

Kuwait

Das Emirat Kuwait ist ein erbliches Fürstentum mit rund 4,2 Millionen Einwohnern. Staatsoberhaupt ist der Emir des Staates Kuwait, Scheich Nawaf Al-Ahmad Al-Jaber Al-Sabah. Das Regierungssystem beruht auf der Gewaltenteilung und verbindet nach AA-Angaben Elemente einer traditionellen Monarchie mit der parlamentarischen Regierungsform. Meinungs- und Pressefreiheit sind in der Verfassung festgeschrieben; Kritik an der Person des Emirs, der Herrscherfamilie sowie die Verunglimpfung von Religionen sind untersagt.

Mohammed VI. ist der dritte König von Marokko seit der Unabhängigkeit von Frankreich im Jahr 1956.   Foto: picture alliance/AA/Pool/Morocco News Agency

Marokko

Marokko mit seinen etwa 37 Millionen Einwohnern ist, wie es das Auswärtige Amt (AA) formuliert, eine „islamisch legitimierte Monarchie mit konstitutionellen und demokratischen Elementen“. Die Führung des Landes und zentrale politische Vorrechte liegen beim Staatsoberhaupt, König Mohammed VI.. Seit der Verfassungsreform von 2011 wird die Regierung vom Parlament gebildet.

Oman

Als Staatsoberhaupt und Regierungschef herrscht Sultan Haitham bin Tarik bin Taimur Al Said über etwa fünf Millionen Einwohner. Er ernennt den Ministerrat, erlässt Gesetze und billigt Abkommen. Eine parlamentsähnliche Versammlung mit zwei Kammern ist beratend tätig. Wahlberechtigt zum Unterhaus sind alle Staatsangehörigen über 21 Jahre. Politische Parteien gibt es nicht.

Saudi-Arabien

Als Staatsoberhaupt und Regierungschef dieser absoluten Monarchie auf religiöser Grundlage firmiert König Salman bin Abdulaziz Al Saud. Kronprinz und Vizevorsitzender des Ministerrats ist Verteidigungsminister Muhammad bin Salman bin Abdulaziz Al Saud. Ein gewähltes Parlament gibt es nicht, aber eine beratende Versammlung. Das Land mit seinen zirka 35 Millionen Menschen versteht sich laut AA „als islamischer, nichtsäkularer, monarchischer Staat, dessen Recht, Gesellschaft und Politik auf Stammestraditionen, Religion und der Scharia in wahhabitischer Auslegung basieren“.

Vereinigte Arabische Emirate

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), eine föderale konstitutionelle Monarchie, umfassen sieben Emirate mit zirka zehn Millionen Einwohnern. Staatsoberhaupt ist Präsident Scheich Khalifa bin Zayed Al Nahyan, der Herrscher des Emirats Abu Dhabi. Faktisch führt sein Halbbruder, Kronprinz Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan, die Amtsgeschäfte. Die Herrscher der sieben halbautonomen Emirate bilden den Obersten Rat als höchstes Verfassungsorgan und wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten. Der Nationalrat ist ein beratendes Gremium. Die Hälfte der Abgeordneten wird von den sieben Emiren ernannt, die andere Hälfte in Wahlen bestimmt.


Blick in die Monarchien Afrikas und Asiens

Bhutan

Bhutan ist seit 2008 eine parlamentarische Monarchie. Den Wechsel von einer absoluten zu einer konstitutionellen Monarchie leitete damals das Staatsoberhaupt selbst ein: der seit 2006 regierende König Jigme Khesar Namgyel Wangchuck. Seither hat der Monarch im Himalajastaat formal nur noch eine repräsentatve Funktion. Die Gesetzgebung liegt beim Parlament, das sich aus Nationalrat und Nationalversammlung zusammensetzt.

Die Sultan Omar Ali Saifuddien Moschee gilt als höchstes Symbol des islamischen Glaubens in Brunei.   Foto: picture alliance/SZ Photo/Olaf Schülke

Brunei

Das Sultanat Brunei Darusslam ist eine absolute Monarchie. An der Spitze steht als Staatsoberhaupt bereits seit 1967 Hassanal Bolkiah, der damit zu den dienstältesten Monarchen der Welt gehört. Die Verfassung der ehemaligen britischen Kolonie gibt ihm volle Exekutivbefugnisse: Der Sultan des Kleinstaats auf der Insel Borneo ist zugleich als Premierminister auch Regierungschef. Er führt darüber hinaus das Verteidigungs-, Außen- sowie Finanzministerium und fungiert als oberster Hüter der islamischen Staatsreligion.

Eswatini

Eswatini, bis 2018 offiziell Swaziland, bezeichnet das Auswärtige Amt als konstitutionelle Monarchie mit einem König als exekutivem Staatsoberhaupt. Faktisch jedoch ist das Land, das von Südafrika und Mosambik umschlossen ist, Afrikas letzte absolute Monarchie. Seit 1986 regiert Mswati III. als Alleinherrscher. Eine gewählte Regierung gibt es nicht, die Opposition ist ausgeschaltet. Die Verfassung garantiert ihm weitgehende Exekutiv-, Gesetzgebungs- und Justizbefugnisse.

Lesotho

Gemäß der Verfassung ist Lesotho eine konstitutionelle Monarchie. Staatsoberhaupt des von Südafrika umschlossenen Landes ist seit 1997 König Letsie III. Er hat im Wesentlichen
repräsentive Aufgaben. Die Regierung wird vom Premierminister geleitet. Das Parlament besteht aus zwei Kammern: Die Gesetzgebung liegt bei der gewählten Nationalversammlung. Der Senat, der aus Stammesführern und auf Vorschlag der Regierung vom König ernannten Personen besteht, ist offiziell nur für die Überprüfung der Gesetze zuständig, gilt jedoch als einflussreich.

Malaysia

Malaysia ist eine föderale, konstitutionelle Wahlmonarchie. Die gesetzgebende Gewalt in dem südostasiatischen Land liegt beim Parlament und den Landesparlamenten der Bundesstaaten, die exekutive Gewalt beim Staatsoberhaupt und dem Regierungskabinett unter Leitung des Premierministers. Staatsoberhaupt ist der Wahlkönig, seit 2019 Abdullah
Ri‘ayatuddin. Der König wird von den neun Herrschern der Bundesstaaten für fünf Jahre gewählt. Nach einem Rotationsprinzip bekleidet jeder von ihnen abwechselnd das Amt des Staatoberhauptes. das repräsentative Aufgaben umfasst.

Thailand

Offiziell ist Thailand ein Königreich „mit demokratischer Regierungsform“. Doch das buddhistische Land erlebte zuletzt 2014 einen Putsch. Die Militärregierung endete formal 2019. Auch das Staatsoberhaupt König Maha Vajiralongkorn, genannt Rama X., baute seit der Amtsübernahme 2016 seine Macht stetig aus. Die Verfassung von 2017 gibt dem Monarchen, der sich oft in Deutschland aufhält, weitreichende Befugnisse. Unter anderem sind ihm verschiedene Behörden und Teile der Streitkräfte unterstellt.

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