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Foto: DBT/Felix Zahn/photothek
Zehn Sitze hatte das Bündnis Sahra Wagenknecht im 20. Deutschen Bundestag. Nach dem endgültigen Ergebnis der Bundestagswahl ist das BSW nur um gut 9.500 Stimmen am erneuten Einzug gescheitert.

Gruppe BSW muss sich auflösen : 9.529 Stimmen fehlen BSW für die Fünf-Prozent-Hürde

Das Bündnis Sahra Wagenknecht scheidet aus dem Bundestag aus. Das BSW scheitert dabei gleich zweimal:an der Fünf-Prozent-Hürde und in Karlsruhe. Zumindest vorläufig.

14.03.2025
True 2025-03-14T14:48:15.3600Z
3 Min

Es bleibt dabei: Neben der FDP ist auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) im neuen Deutschen Bundestag nicht wieder vertreten. Laut amtlichem Endergebnis fehlen der Parteineugründung von 2024 am Ende 9.529 Stimmen für den Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde. Sie erreicht mit 2.472.947 Stimmen 4,98 Prozent. Noch nie ist eine Partei so knapp am Einzug in den Bundestag gescheitert. Der Bundeswahlausschuss hat am Freitag in öffentlicher Sitzung das amtliche Endergebnis der Wahl festgestellt.

Eilantrag in Karlsruhe klar gescheitert

Zuvor hatte das BSW versucht, mit einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht genau diese amtliche Feststellung des Wahlergebnisses zu verhindern und eine bundesweite Neuauszählung zu erreichen. Karlsruhe wies das Ansinnen klar als unzulässig zurück. Die knappe Begründung besteht aus gerade einmal zwei Sätzen. “Ebenso wie vor der Wahl ist auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich. Insbesondere ist Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler dem Einspruch gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten, ohne dass damit unzumutbare Nachteile verbunden wären.”

Gegenüber der Deutschen Presseagentur hatte Staatsrechtler Christoph Degenhart, einer der Rechtsvertreter des BSW, zuvor den ungewöhnlichen Schritt begründet: “Der äußerst knappe Wahlausgang zu Lasten des BSW macht eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich. Andernfalls drohen Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens.”

Allgemein wurden dagegen dem Gang nach Karlsruhe schon im Vorfeld kaum Erfolgsaussichten beigemessen. Staatsrechtler Philipp Austermann von der Hochschule des Bundes begrüßt daher die klare Entscheidung: "Das Grundgesetz trifft in Artikel 41 eine abschließende Regelung zur Wahlprüfung, erst entscheidet der Bundestag über Einsprüche und erst in einem zweiten Schritt kann das Bundesverfassungsgericht überprüfen. Eine vorverlegte verfassungsgerichtliche Wahlprüfung, wie sie nun versucht wurde, kennt das Grundgesetz dagegen nicht."

Für das BSW bleibt die reguläre Wahlprüfung

Für das BSW bleibt nun der Weg dieser regulären Wahlprüfung. Das Verfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können Wahlberechtigte innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl Einspruch beim Bundestag einlegen. Zur Prüfung der Einsprüche richtet der Bundestag einen Wahlprüfungsausschuss ein, der jeden Sachverhalt aufklärt und eine rechtliche Einschätzung für das Plenum des Bundestages erarbeitet. Dort wird dann über die Einsprüche entschieden und gegen diese Entscheidung wiederum kann Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden.

Gegenüber dem vorläufigen amtlichen Endergebnis aus der Wahlnacht wurden in den Wochen seitdem die Zahlen nochmal geprüft und für das BSW tatsächlich nach oben korrigiert. Der Bundeswahlausschuss berichtigte dabei für das BSW die Zahl der Stimmen um 4.277 nach oben. Dem BSW fehlen aber auch damit knapp mehr als 9.500 Stimmen für den Einzug in den Bundestag.

Foto: DBT/Kira Hofmann/photothek

Nur marginale Abweichungen zum vorläufigen Ergebnis: Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiterin Ruth Brand (Mitte) hat am Freitagmittag das endgültige Ergebnis festgestellt.

Anders als die Linkspartei, die am 23. Februar sechs Direktmandate gewinnen konnte, war das BSW bei dieser Wahl in keinem einzigen Wahlkreis erfolgreich, so dass es auch nicht von einer Sonderregelung im Wahlrecht, der Grundmandatsklausel, profitiert. Diese Sonderregelung hatte 2021 für Namensgeberin Sahra Wagenknecht überhaupt erst für ein Mandat im noch amtierenden Bundestag gesorgt. Als Abgeordnete der Linkspartei war sie damals ebenfalls an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert, dank dreier gewonnener Direktmandat war die Linke aber 2021 dennoch in den Bundestag eingezogen.

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