Stopp im Bundesrat : Was vom Sicherheitspaket beschlossen ist - und was nicht
Nach kontroverser Debatte hat der Bundestag das "Sicherheitspaket" angenommen - doch wenig später stoppte der Bundesrat einen Teil davon. Um diese Punkte geht es.
Der Bundesrat hat Teile des sogenannten Sicherheitspakets der Ampelkoalition zumindest vorerst gestoppt. Die Länderkammer verweigerte dem zuvor vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf der Koalition “zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung” die erforderliche Zustimmung. Bundestag und Bundesregierung können zu der Vorlage nun noch den Vermittlungsausschuss anrufen.
Nach diesem Teil des Pakets sollen Sicherheitsbehörden die Befugnis zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internet-Daten erhalten, wenn der Verdacht einer "besonders schweren" Straftat vorliegt. Auch soll die Bundesregierung laut dem Bundestagsbeschluss vor dem Einsatz solcher Maßnahmen in einer Rechtsverordnung "das Nähere zu dem technischen Verfahren" bestimmen und dazu vorher die Bundesdatenschutzbeauftragte anhören. Für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sind in der Vorlage zudem Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse vorgesehen.
Bundesrat lässt Rest des Sicherheitspakets passieren
Den Rest des Sicherheitspakets ließ der Bundesrat in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung passieren. Dieser Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP “zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems” sieht den „Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle der Sekundärmigration“ vor, in denen ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung des betreffenden Ausländers zuständig ist und der Rückübernahme zugestimmt hat. Dabei werden betroffene Asylbewerber nur von Leistungen ausgeschlossen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ihre Ausreise in den zuständigen Staat für „rechtlich und tatsächlich möglich“ hält; auch gibt es Härtefallregelungen etwa für Kinder. Daneben führen Heimreisen anerkannt Schutzberechtigter künftig in der Regel zur Aberkennung ihres Schutzstatus, wenn sie nicht „sittlich zwingend geboten“ sind wie etwa bei Beerdigungen der Eltern.
Verschärft wird auch das Waffenrecht. So wird der Umgang mit Messern bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, an kriminalitätsbelasteten Orten, im öffentlichen Personenverkehr und seinen Haltestellen künftig “untersagt oder untersagbar”.
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