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"Euthanasie"-Morde und Zwangssterilisationen : Bundestag verstärkt Aufarbeitung und Gedenken

Der NS-"Euthanasie" fielen mindestens 300.000 Menschen zum Opfer, weitere 400.000 wurden zwangssterilisiert. Nun soll die Aufarbeitung intensiviert werden.

30.01.2025
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Die Aufarbeitung der sogenannten "Euthanasie" und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur zwischen 1933 und 1945 und das Gedenken an die Opfer sollen intensiviert werden. Einen entsprechenden Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Bundestag am Mittwoch gemäß einer Beschlussempfehlung des Kulturausschusses einstimmig angenommen.

Die nationalsozialistischen "Euthanasie"-Morde an schätzungsweise 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen sowie die aufgrund des 1934 in Kraft getretenen "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" an etwa 400.000 Menschen durchgeführten Zwangssterilisationen seien "Ausdruck der menschenverachtenden rassistischen nationalsozialistischen Gewaltherrschaft", heißt es im Antrag. Diese Menschen seien als Verfolgte des NS-Regimes anzuerkennen. Psychiater und Mediziner seien maßgeblich an den Tötungsaktionen und der Zwangssterilisation beteiligt gewesen. Für ihre Taten seien viele von ihnen jedoch nie bestraft worden.

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Nach dem Willen des Bundestags soll die Bundesregierung nun ein Projekt initiieren, um bundesweit die Patientenakten der Opfer und Personalunterlagen der Täter zu lokalisieren und zu konservieren, um sie für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. Das Projekt soll unter der Beteiligung der Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen "Euthanasie"-Tötungsanstalten, des Instituts für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin an der Berliner Charité, den Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie geeigneten Vertretern der Disability Studies durchgeführt werden. Zudem soll eine nationale Fachtagung durchgeführt werden.

Mehr Unterstützung für Gedenkstätten angemahnt

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen "T4"-Tötungsanstalten auch in Zukunft nachhaltig zu unterstützen, um die bauliche Substanz vor Ort zu erhalten und um die zunehmenden Herausforderungen bei der Aufarbeitung von Archivmaterialien und den zu leistenden Beratungsaufgaben bewältigen zu können.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, begrüßte den Antrag in der Debatte ausdrücklich. Zugleich sprach er sich für Entschädigungszahlungen für die wenigen Überlebenden beziehungsweise deren Familien aus. Dies sei "mehr als notwendig".

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