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Cum-Ex-Skandal : Das lange Warten auf Karlsruhe

Die Union reicht Klage gegen Ablehnung des Untersuchungsausschusses ein. Derweil hat der Prozess gegen Ex-Bankier Christian Olearius begonnen.

23.09.2023
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3 Min

Nach ihrem am 5. Juli im Bundestag gescheiterten Versuch, mit einem Untersuchungsausschuss die Rolle vom Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Cum-Ex-Steuerskandal untersuchen zu lassen, hat die Unionsfraktion inzwischen ihre angekündigte Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ob ein Urteil noch in diesem Jahr zu erwarten ist, ist fraglich.

Foto: picture alliance/dpa/Thomas Banneyer

Christian Olearius (Mitte) beim ersten Verhandlungstag vor dem Bonner Landgericht mit den Anwälten Peter Gauweiler (links) und Rudolf Hübner.

Doch der Cum-Ex-Skandal mit einem geschätzten Gesamtschaden von bis zu zwölf Milliarden Euro bleibt auf der Tagesordnung. In Hamburg weitet der dortige Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft seine Untersuchungen auf die ehemals landeseigene HSH-Nordbank aus; am Bonner Landgericht begann der Cum-Ex-Prozess gegen den früheren Hamburger Warburg-Bankier Christian Olearius. Und überall spielt der Name des Bundeskanzlers eine Rolle, der überdies noch vom früheren Linken-Abgeordneten Fabio de Masi angezeigt wurde.

Union sieht Minderheitenrecht verletzt

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Patrick Schnieder, sagte, seine Fraktion wolle "die Fehlentscheidung der Koalition korrigieren und das gesetzlich verbriefte Minderheitsrecht der größten Oppositionsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen". Die Ampelkoalition hatte die Einsetzung des Untersuchungsausschusses abgelehnt, obwohl die Union das für die Einsetzung erforderliche Quorum erreicht hatte. 

Die Union will neben dem Verhalten der Steuerbehörden von Bund und Hamburg auch untersuchen lassen, wie intensiv die Kontakte des damaligen Bürgermeisters Olaf Scholz mit dem Warburg-Bankier Olearius waren und ob Scholz beim Versuch von Olearius, Steuernachzahlungen im Millionenhöhe zu vermeiden, geholfen haben könnte. Scholz gibt an, sich an Details der Gespräche mit dem Bankier nicht erinnern zu können.

Staatsanwaltschaft Köln wirft Olearius besonders schwere Steuerhinterziehung vor

Der Prozessvertreter der Union, der Berliner Rechtsprofessor Christian Waldhoff nennt in seiner Klageschrift drei Argumente gegen die Ablehnungsbegründung der Koalition im Bundestag, dass ein Untersuchungsausschuss des Bundestages keine Vorgänge in der Hamburger Landesregierung untersuchen könne. Waldhoff macht geltend, dass die Länder bei der Verwaltung von Gemeinschaftssteuern wie der Kapitalertragsteuer im Auftrag des Bundes tätig sind. Außerdem habe der Bundestag die haushaltspolitische Gesamtverantwortung. Und als drittes Argument trägt Waldhoff vor, dass es um die politische Glaubwürdigkeit des Bundeskanzlers gehe. "Ein Bundeskanzler, der in die rechtswidrige Niederschlagung von Steuerforderungen verwickelt ist, wäre politisch nicht mehr tragfähig", heißt es in der Klageschrift.

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Möglicherweise bringt schon der am 18. September eröffnete Prozess gegen Olearius vor dem Bonner Landgericht etwas Licht in das Cum-Ex-Dunkel. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft Olearius besonders schwere Steuerhinterziehung vor. Der Schaden soll sich auf 280 Millionen Euro belaufen. In dem Prozess geht es auch um die Frage, warum die Hamburger Finanzverwaltung 2016 und 2017 auf die Rückforderung von zweistelligen Millionenbeträgen von der Warburg-Bank zunächst verzichtet hatte. Erst auf Druck des Bundesfinanzministeriums forderte die Hamburger Behörde Geld von der Warburg-Bank. In der Anklageschrift gegen Olearius soll der Name des Bundeskanzlers an zwei Dutzend Stellen auftauchen.

De Masi zeigt Scholz an

Der frühere Linken Abgeordnete de Masi hat Scholz inzwischen wegen uneidlicher Falschaussage angezeigt. De Masi, der sich im Bundestag stets für die Aufklärung des Cum-Ex-Skandals eingesetzt hatte, sagte, es könne aufgrund neuer Daten zweifelsfrei bewiesen werden, dass Scholz vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss gelogen habe. Damit sei Scholz als Kanzler nicht mehr tragbar.