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Diese Sitzungswoche beginnt am Mittwoch um 13 Uhr mit der Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu den bevorstehenden Gipfeln von EU und Nato.

Vorschau auf die Sitzungswoche : Darum geht es diese Woche im Bundestag

Petitionsbericht, Krankenhausreform, Klarstellungen zur Betriebsratsvergütung und der Markthochlauf von Wasserstoff. Das sind einige Themen, die der Bundestag berät.

25.06.2024
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5 Min

Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch um 13 Uhr mit der Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zum Europäischen Rat am 27. und 28. Juni 2024 in Brüssel und zum Nato-Gipfeltreffen vom 9. bis 11. Juli 2024 in Washington gefolgt von einer 90-minütigen Aussprache. Im Anschluss stellen sich in der Regierungsbefragung  Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) und Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) den Fragen der Abgeordneten.

Am Donnerstag entscheidet der Bundestag in namentlicher Abstimmung über die Fortführung von gleich drei Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Zu Beginn des Sitzungstages steht der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf der Tagesordnung. Auch wird die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Krankenhausreform erstmals beraten.

Themen Asyl und Migration beschäftigen das Bundestagsplenum auch diese Sitzungswoche

Zwei knapp 70-minütige Debatten greifen die Themen Asyl und Migration auf: Zum einen geht es um den Antrag der Union mit dem Titel „Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa – Für mehr Begrenzung und Humanität im Asylrecht“. Zum anderen wird die Forderung der AfD nach Einsetzung einer Enquete-Kommission „Kulturelle Differenzen als mögliche Ursache von Integrationsproblemen  bei Zuwanderern in Deutschland“ beraten.

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Von den Koalitionsfraktion ist ein Antrag mit dem Titel „Opfer von NS-,Euthanasie‘ und Zwangssterilisation – Aufarbeitung intensivieren“ avisiert, der am Donnerstag beraten wird. Zwei verkehrspolitische Themen haben es ebenfalls auf die Tagesordnung geschafft. So diskutieren die Abgeordneten am Donnerstag über die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030, und konkret um die Forderung der Union, die Straße als Verkehrsträger Nummer eins zu stärken. Später am Abend steht die erste Lesung des Schienenlärmschutzgesetzes an.

Über eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes entscheidet das Parlament am Freitagvormittag. Konkret geht es um Änderungen bei der Betriebsratsvergütung. Eine weitere Initiative aus dem Bundesgesundheitsministerium wird später in erster Lesung beraten: Mit dem „Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz“ soll der Hausarztberuf attraktiver gemacht werden. Zudem wird erstmals über einen Antrag der Union zur Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts beraten.

Aktuelle Stunde am Mittwoch zur Meinungsfreiheit an deutschen Hochschulen

Eigentlich wollte die CDU-Bundestagsabgeordnete Mareike Wulf vor wenigen Tagen an der Universität Göttingen einen Vortrag zum Thema „Identität auf dem Prüfstand: Selbstbestimmung ohne Grenzen?“ halten. Eingeladen hatte sie der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Göttingen. Gekommen war aber auch eine große Anzahl an Personen, die an einem Diskurs eher kein Interesse hatten, Wulf „Queerfeindlichkeit“ vorwarfen und solange störenden Lärm machten, bis der Vortrag abgebrochen werden musste.

Ein Einzelfall war das nicht. So musste beispielsweise im Februar eine Podiumsdiskussion an der HU Berlin abgebrochen werden, an der Daphne Barak-Erez, Richterin am Obersten Gerichtshof Israels, teilgenommen hatte. Massive Störungen sogenannter „pro-palästinensischer Aktivisten“ hatten für den Abbruch gesorgt. Die Union hat vor diesem Hintergrund für Mittwochabend eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Meinungsfreiheit schützen - Boykott von wissenschaftlichen und demokratischen Veranstaltungen an deutschen Hochschulen verhindern“ verlangt.

Debatte über Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses

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Ein Bundestagsauschuss mit Verfassungsrang ist der Petitionsausschuss. Eine fünfstellige Zahl an Eingaben und Beschwerden erreicht das Gremium jährlich. Dabei geht es vielfach um ganz persönliche Anliegen der Petenten. Mal werden fehlerhafte Rentenbescheide beklagt, dann wieder Vorgaben der Jobcenter thematisiert. Der Petitionsausschuss behandelt aber auch Petitionen zu den großen Themen unsere Zeit, wie dem Klimaschutz, der Asylpolitik, der Gesundheits- und Sozialpolitik.

Der Tätigkeitsbericht, der einmal jährlich erstellt wird, listet all das auf. Der Bericht für das vergangene Jahr 2023 wird am Mittwoch an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) übergeben – am Donnerstagmorgen steht er auf der Tagesordnung des Bundestages. Debattiert wird dann sicherlich auch über die von SPD, Grünen und FDP schon im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Petitionswesens.

Erste Beratung über Lauterbachs Krankenhausreform am Donnerstagvormittag

„Mit der Krankenhausreform zieht die Bundesregierung die Notbremse.“ Diese durchaus drastischen Worte wählte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Vorstellung des – Achtung: Wortungetüm – Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. „Ohne die Strukturen der stationären Versorgung zu ändern, drohen Klinik-Insolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege“, hatte Lauterbach gesagt. Mit der Reform könne hingegen in einer alternden Gesellschaft gute stationäre Behandlung für alle gewährleistet werden.

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Kern der geplanten Neuregelung über die der Bundestag am Donnerstagvormittag erstmals berät: Den Krankenhäusern soll der ökonomische Druck genommen werden. Durch eine sogenannte Vorhaltevergütung sollen „bedarfsnotwendige Krankenhäuser“ künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu einem relevanten Anteil gesichert werden. Um die Qualität der Versorgung zu verbessern ist geplant, Kriterien für 65 Leistungsgruppen zu definieren und sämtliche Leistungen der Krankenhäuser eindeutig einer der Leistungsgruppen zuzuweisen.

Entscheidung über Mandatsverlängerungen von drei Bundeswehreinsätzen

Über gleich drei von der Bundesregierung geforderte Mandatsverlängerungen entscheidet der Bundestag in dieser Woche. So soll sich die Bundeswehr weiterhin an der durch die Europäische Union geführten Operation Eufor Althea in Bosnien und Herzegowina beteiligen, bei der die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte im Mittelpunkt steht. Auch bei der Nato-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR)  soll die Bundeswehr weiterhin dabei sein.

Die Regierung spricht sich zudem für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) aus. Zu allen drei Anträgen, die am Donnerstag auf der Tagesordnung stehen und namentlich abgestimmt werden sollen, gibt es eine Beschlussvorlage des Auswärtigen Ausschusses, in der die Zustimmung empfohlen wird.

Neuregelung zur Entlohnung von Betriebsräten: Abstimmung am Freitagmorgen

Wieviel Geld steht einem von der beruflichen Tätigkeit befreiten Betriebsrat in einem Unternehmen zu? Laut Betriebsverfassungsgesetz dürfen Betriebsräte nicht weniger verdienen „als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung“. Sie dürfen „wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden“, heißt es. Für Verunsicherung hatte jedoch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Januar 2023 geführt. Der BGH hatte den Freispruch zweier VW-Vorstände aufgehoben, die wegen Untreue angeklagt waren, weil die von ihnen gewährten Arbeitsentgelte an freigestellte Betriebsräte die Zahlungen an die betriebsverfassungsrechtlich zutreffenden Vergleichsgruppen erheblich überstiegen hatten.

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Der Regierungsentwurf, der am Freitag zur Abstimmung steht, sieht nun vor, Paragraf 37 des Betriebsverfassungsgesetzes zu ergänzen, indem der Begriff „vergleichbarer Arbeitnehmer“ konkretisiert wird. Maßstab für die Entlohnung wie bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer soll der Zeitpunkt sein, zu dem das Betriebsratsamt übernommen wurde, es sei denn, eine spätere Neubestimmung ist sachlich begründet. Bei einer Expertenanhörung des Arbeitsausschusses stieß der Regelungsentwurf auf ein positives Echo – bei Arbeitgeber- wie auch bei Gewerkschaftsvertretern.

Ampelkoalition möchte „Deutschland-Tempo“ auch für den Wasserstoffausbau

Das vom LNG-Beschleunigungsgesetz bekannte „Deutschland-Tempo“ soll auch für den Wasserstoffausbau gelten. Darüber herrscht Einigkeit in der Bundesregierung. Schließlich ist laut Wirtschaftsminister Habeck eine leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung der Industrie. „Die Wasserstoffleitungen werden die Lebensadern der Industriezentren sein“, sagte er bei der Vorstellung des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes, das am Freitag erstmals im Bundestag beraten wird.

Durch das Gesetz sollen weitere Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff vereinfacht werden. So sollen beispielsweise Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungen gesetzt, der vorzeitige Maßnahmenbeginn erleichtert, Instanzenwege verkürzt, Eilverfahren beschleunigt und Prüfverfahren für Elektrolyseure vereinfacht werden. Zudem sollen die Wasserstoff-Infrastrukturvorhaben laut Bundesregierung „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Bei Abwägungsentscheidungen der Genehmigungsbehörden kommt ihnen so eine besondere Bedeutung zu - wie beim LNG-Gesetz, beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und bei verschiedenen Verkehrsinfrastrukturprojekten.

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