Verschärfungen im Asyl- und Waffenrecht : Das steht im Sicherheitspaket der Ampel
Als Reaktion auf den mutmaßlich islamistischen Messeranschlag von Solingen will die Koalition das Asyl- und das Waffenrecht verschärfen. Das ist im Detail geplant.
Zwei Tage nach dem geplatzten Migrationstreffen der Regierungskoalition mit Vertretern der CDU/CSU-Fraktion im Bundesinnenministerium hat der Bundestag am Donnerstag erstmals über zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung des "Sicherheitspakets" debattiert, auf das sich die Ampel-Koalition nach dem mutmaßlich islamistischen Messeranschlag in Solingen vom 23. August verständigt hatte.
Die beiden Gesetzentwürfe “zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems” und "zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung" sehen Maßnahmen zur Bekämpfung des Islamismus und der irregulären Migration sowie zur Verschärfung des Waffenrechts vor. Nicht enthalten sind darin Maßnahmen wie die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) angekündigten Kontrollen an allen deutschen Landgrenzen.
BAMF soll zum biometrischen Abgleich auf Daten im Netz zugreifen dürfen
Zur Feststellung der Identität Schutzsuchender soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Zukunft zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet befugt werden. Schutzsuchende, für die laut der sogenannten Dublin-Regelung ein anderer EU-Staat zuständig ist, sollen keine Sozialleistungen mehr erhalten, wenn der zuständige Staat der Rückübernahme zugestimmt hat. Reisen anerkannt Schutzberechtigter in ihr Herkunftsland führen in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus.
Um die Identifizierung mutmaßlicher Terroristen und Tatverdächtiger zu erleichtern, sollen Sicherheitsbehörden die Befugnis zum biometrischen Abgleich öffentlich zugänglicher Daten aus dem Internet erhalten. Zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung soll der Verfassungsschutz weitere Befugnisse erhalten.
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Auch Änderungen im Waffenrecht sind geplant
Bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, an kriminalitätsbelasteten Orten sowie im Öffentlichen Personenverkehr und seinen Haltestellen soll der Umgang mit Messern "untersagt oder untersagbar" werden. Zudem soll der Umgang mit gefährlichen Springmessern verboten werden. Eine weitere Befugnis erlaubt der Bundespolizei anlassbezogen im Falle der Anordnung von Waffenverbotszonen oder im Geltungsbereich von Allgemeinverfügungen die stichprobenartige Befragung, Identitätskontrolle sowie Durchsuchung von Personen, die die Waffenverbotszone betreten möchten oder sich darin befinden.