
Vor 35 Jahren : Alliierte geben West-Berlinern Wahlrecht
Ende der Sonderrolle: Bis 1990 durften West-Berliner nicht an Bundestagswahlen teilnehmen. Erst am 24. April 1990 gaben die Alliierten ihre Vorbehalte auf.
Lange bevor sich die West-Berliner Hauptstädter nennen durften, waren sie politisch gesehen nicht einmal echte Bundesbürger. Ihre Stadt, die nicht zur DDR gehörte, aber auf Geheiß der Westalliierten auch kein echtes westdeutsches Bundesland sein durfte, war gewissermaßen ein Stiefkind des Grundgesetzes. Zwar wollten die Alliierten, „dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden“, bestanden aber gleichzeitig darauf, dass diese Sektoren „kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland“ sind und „nicht von ihr regiert werden“.
Bis 1990 hatten West-Berliner Abgeordnete in Bonn kein Stimmrecht
Diese Vorbehalte, die seit 1949 Bestand hatten, waren es auch, die die West-Berliner von Bundestagswahlen ausschlossen – bis zum 24. April 1990: Wenige Monate nach dem Mauerfall gaben die westlichen Alliierten ihre Vorbehalte gegen das Wahlrecht der West-Berliner auf.
So machten sie erstmals den Weg für eine Direktwahl der Berliner Bundestagsabgeordneten frei. Denn bis dahin wurden die Parlamentarier aus der geteilten Stadt vom Berliner Abgeordnetenhaus entsprechend der dortigen Fraktionsstärke nach Bonn entsandt. Ein Stimm- und Wahlrecht hatten sie dort allerdings nicht. Dass die nächste Bundestagswahl nicht nur eine mit West-Berliner Beteiligung, sondern die erste gesamtdeutsche Wahl werden sollte, war damals noch nicht klar. So waren am 2. Dezember 1990 über 2,5 Millionen Berliner wahlberechtigt – aus dem West- und dem Ost-Teil der Stadt.
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