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Zweitstimmendeckung und Grundmandatsklausel : Bundesverfassungsgericht urteilt über Wahlrecht der Ampel

Am Dienstag will das Gericht in Karlsruhe sein Urteil zur Wahlrechtsreform verkünden. Unter anderem die Union hatte dagegen geklagt.

25.07.2024
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2 Min

Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampel verkünden. Ab 10 Uhr werden die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats erklären, ob die von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP neu eingeführte Zweitstimmendeckung und die Abschaffung der Grundmandatsklausel mit der Verfassung vereinbar sind. Geklagt hatten unter anderem die Union, die CSU-geführte bayerische Landesregierung und Abgeordnete der Linken. Bei der mündlichen Verhandlung zum Bundeswahlgesetz zeigten sich die Richterinnen und Richter kritisch. Insbesondere der Wegfall der Grundmandatsklausel wurde während der Verhandlung problematisiert.

Ziel der im März 2023 beschlossenen Reform war es, die Größe des Bundestages wieder zu begrenzen. Nach den letzten Bundestagswahlen hatte die Zahl der Abgeordneten stets deutlich über der Regelgröße von 598 Abgeordneten gelegen. Grund dafür waren Überhang- und Ausgleichsmandate. Überhangmandate entstanden beispielsweise dadurch, dass die CSU in Bayern über die Erststimme mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustanden. Die so entstandenen Überhangmandate wurden dann bundesweit ausgeglichen.

Überhangs- und Ausgleichsmandate gibt es nicht mehr

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Die von der Ampel durchgesetzte Lösung sieht nun den Verzicht auf Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Stattdessen wird der Anteil der Zweitstimmen für die Zahl der Abgeordneten ausschlaggebend - er bestimmt, wie viele Abgeordnete einer Partei aus einem Bundesland in den Bundestag einziehen. Gewinnt eine Partei über die Erststimme mehr Mandate in den Wahlkreisen, gehen die Kandidaten mit dem schwächsten Erststimmenergebnis leer aus.

Eine weitere wichtige Änderung ist der Wegfall der Grundmandatsklausel. Bisher galt, dass eine Partei in den Bundestag einzieht, wenn sie bundesweit fünf Prozent der Zweitstimmen oder mindestens drei Direktmandate erringt. Künftig führt der Gewinn von drei Direktmandaten nicht mehr zum Einzug in den Bundestag.

Gravierende Folgen für CSU und Linke möglich

Die Änderungen könnten insbesondere für die CSU und die Linke gravierende Folgen für die nächste Bundestagswahl haben, die voraussichtlich am 28. September 2025 stattfindet. Zum einen wäre die CSU, die bei Wahlen in Bayern häufig fast alle Direktmandate erringt, wahrscheinlich direkt von der Regelung zur Zweitstimmendeckung betroffen. Bei einem ungewöhnlich schlechten Ergebnis könnte die nur in Bayern antretende Partei zudem bundesweit unter die Fünf-Prozent-Hürde rutschen. Dann wäre kein CSU-Abgeordneter mehr im Bundestag vertreten.

Gleiches gilt für die Linke. Ihre Abgeordneten sitzen derzeit im Bundestag, weil sie in Berlin und Leipzig insgesamt drei Direktmandate erringen konnten. Die Fünf-Prozent-Hürde verfehlte die Partei seinerzeit knapp.